Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Alkoholverbotszone
Meldungsnummer | 108/2018 |
Erstellt am | 15.05.2018 um 14:53 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort | 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 16.05.2018 |
Dauer | 17 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Da ich keine rechtliche Grundlage für die Errichtung einer Alkoholverbotszone in der Innenstadt finden konnte,bitte ich den/die zuständige/n Vertreter/in der Stadt Singen, diese Vorzulegen oder die Alkoholverbotszone in eine Glasverbotszone umzuwandeln,wie es diverse andere Städte nach Protestaktionen seitens der Bürger (Bsp. Konstanz) getan haben.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Messmer,
Sie haben, allerdings nur noch bis Mitternacht, Recht. Die Schilder waren schneller vor Ort als die dazugehörige Rechtsgrundlage.
In der heutigen Ausgabe von Singen Kommunal wird die Allgemeinverfügung, die den Konsum von Alkohol untersagt, öffentlich bekannt gemacht. Diese tritt dann morgen in Kraft.
Maßnahmen nach der Allgemeinverfügung wurden bisher natürlich keine getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung!
Sie haben, allerdings nur noch bis Mitternacht, Recht. Die Schilder waren schneller vor Ort als die dazugehörige Rechtsgrundlage.
In der heutigen Ausgabe von Singen Kommunal wird die Allgemeinverfügung, die den Konsum von Alkohol untersagt, öffentlich bekannt gemacht. Diese tritt dann morgen in Kraft.
Maßnahmen nach der Allgemeinverfügung wurden bisher natürlich keine getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung!
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