Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Frage zur Ausgangssperre
Meldungsnummer | 30/2021 |
Erstellt am | 19.01.2021 um 15:29 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Bohlinger Straße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 19.01.2021 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren ich hätte eine Frage zu Ausgangssperre von 20.00 — 05.00 Uhr.
Darf man seinen Ehemann /Partner um 22.00 Uhr von der Arbeitsstätte, mit dem Auto abholen, ohne das man geahndet wird, im Falle einer Kontrolle?
Freundliche Grüße
Darf man seinen Ehemann /Partner um 22.00 Uhr von der Arbeitsstätte, mit dem Auto abholen, ohne das man geahndet wird, im Falle einer Kontrolle?
Freundliche Grüße
KOMMENTARE
Guten Tag,
Wege von und zur Arbeit sind grundsätzlichauch nach 20 Uhr erlaubt. DIe Frage wäre also, weshalb der Ehemann abgeholt werden muss und den Arbeitsweg nicht selbst zurücklegen kann. Wenn es hierfür zwingende Gründe gibt, dann ist das Abholen zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
Wege von und zur Arbeit sind grundsätzlichauch nach 20 Uhr erlaubt. DIe Frage wäre also, weshalb der Ehemann abgeholt werden muss und den Arbeitsweg nicht selbst zurücklegen kann. Wenn es hierfür zwingende Gründe gibt, dann ist das Abholen zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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