Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Wohnraumakquise in Singen
Meldungsnummer | 66/2018 |
Erstellt am | 05.04.2018 um 12:08 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Obere Haselstraße 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 09.04.2018 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Mit Verwunderung muss ich feststellen,
dass seit ca. 2 Jahren ein Haus in Singen, Obere Haselstraße (von der Rielasinger Straße aus in Richtung Aach letztes Haus rechts) leersteht, während für wohnungsberechtigte Flüchtlinge immer noch Wohnraum fehlt.
Warum darf dieses Haus so lang einfach leerstehen?
dass seit ca. 2 Jahren ein Haus in Singen, Obere Haselstraße (von der Rielasinger Straße aus in Richtung Aach letztes Haus rechts) leersteht, während für wohnungsberechtigte Flüchtlinge immer noch Wohnraum fehlt.
Warum darf dieses Haus so lang einfach leerstehen?
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Ehmann,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Stadtverwaltung geht regelmäßig auf Eigentümer leer stehenden Wohnraums zu und versucht, diesen die Vermietung an Wohnungslose (unabhängig von der Nationalität) schmackhaft zu machen. Das war auch schon von Erfolg gekrönt. Aber es gibt auch die Fälle, in denen die Eigentümer nicht vermieten wollen. Das ist rechtlich zulässig. Grundsätzlich kann der Eigentümer mit seinem Eigentum machen, was er will.
Das von Ihnen benannte konkrete Objekt geben wir an unseren Kollegen, der die Akquise bearbeitet weiter. Er wird mit dem Eigentümer/der Eigentümerin Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung!
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Stadtverwaltung geht regelmäßig auf Eigentümer leer stehenden Wohnraums zu und versucht, diesen die Vermietung an Wohnungslose (unabhängig von der Nationalität) schmackhaft zu machen. Das war auch schon von Erfolg gekrönt. Aber es gibt auch die Fälle, in denen die Eigentümer nicht vermieten wollen. Das ist rechtlich zulässig. Grundsätzlich kann der Eigentümer mit seinem Eigentum machen, was er will.
Das von Ihnen benannte konkrete Objekt geben wir an unseren Kollegen, der die Akquise bearbeitet weiter. Er wird mit dem Eigentümer/der Eigentümerin Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung!
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