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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Geparkte Transporter mit Überstand

Meldungsnummer 186/2018
Erstellt am 09.09.2018 um 10:41 Uhr
Kategorie 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger
Standort Hans -Thoma str.
78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 13.09.2018
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Wir wollte mal nachfragen inwieweit das Ordnungsamt den Überstand der geparkter Transporter im Langenrain geprüft hat.
Laut unserer anfrage vom 09/07/2018 sollte eine Überprüfung ihrerseits stattfinden.
Gerade jetzt wo die Einfahrt in die Überlingerstraße gesperrt ist kann es ziemlich lustig werden im Langenrain.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 10.09.2018 um 07:35 Uhr
Titel: AW: Geparkte Transporter mit Überstand
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Vielen Dank für Ihre Frage. Wir leiten sie zur Beantwortung an die zuständigen Kollegen weiter.

Freundliche Grüße
Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 13.09.2018 um 15:17 Uhr
Titel: AW: Geparkte Transporter mit Überstand
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Guten Tag,

bitte entschuldigen Sie, dass der zweite Teil Ihrer Anfrage noch nicht beantwortet wurde.

Der Überstand der Fahrzeuge ist nach unserer Auffassung noch tolerabel. Bußgelder, die auf einen so geringen Überstand gestützt würden, stünden doch auf sehr wackligen Beinen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung!
 
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