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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum der Marktgemeinde Telfs melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Die Webseite für Bürgermeldungen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von Mängelbehebung sowie dem Anliegen- und Beschwerde-Management im öffentlichen Raum für Bürger/-innen beitragen.

Beleidigende, volksverhetzende, ehrenverletzende, pornografische, hetzerische, jugendgefährdende, strafbare Beiträge, oder Beiträge & Infos die nicht dem Zweck dieser Plattform (siehe oben) dienen, werden ausnahmslos entfernt. Ebenso möchten wir diesbezüglich auf die Nettiquette der Marktgemeinde Telfs verweisen: https://www.telfs.at/nettiquette.html

Ihr Bgm. Christian Härting
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Salzen von Verkehrswegen im Quellschutzgebiet

Meldungsnummer 156/2022
Erstellt am 14.12.2022 um 09:31 Uhr
Kategorie Grünanlagen und Spielplätze
Standort 6410 Telfs
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 16.01.2023
Dauer 33 Tage
BESCHREIBUNG
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Ich bitte das Salzen in Quellschutzgebiet zu überdenken!
Eine Kiesstreuung wie früher wäre in diesem Bereich, ab Trinkwasserbehälter der Rollmühlquellen bis hinein zum Tiefbrunnen Salche, sinnvoll und sicher umweltverträglicher !!!
KOMMENTARE
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Telfs
Kommentar erstellt am: 14.12.2022 um 10:48 Uhr
Titel: AW: Salzen von Verkehrswegen im Quellschutzgebiet
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Werte Bürgermeldungnutzerin,


wie bereits pers. in meinem Büro besprochen werden wir dies abklären und Ihnen die Antwort zukommen lassen.



Mit freundlichen grüßen


Ing. Manfred Auer
techn. Infrastruktur u. Grünanlagen


 
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Kommentar erstellt am: 16.01.2023 um 13:17 Uhr
Titel: AW: Salzen von Verkehrswegen im Quellschutzgebiet
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Werte Bürgermeldungnutzerin,

wir haben sämtliche Unterlagen - in Rücksprache mit dem BBA Ibk und auch AdTLr - geprüft. Wir verstoßen hier gegen keinen Auflagepunkt in den entsprechenden Bescheiden. Wir haben jedoch unsere Fahrer angewiesen hier - wie auch auf den restl. Gemeindestraßen praktiziert - nur das notwendigste an Salz zu streuen.

Mit freundlichen Grüßen


Ing. Manfred Auer
Abt. IVa - techn. Infrastruktur u. Grünanlagen
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