Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum der Marktgemeinde Telfs melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Die Webseite für Bürgermeldungen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von Mängelbehebung sowie dem Anliegen- und Beschwerde-Management im öffentlichen Raum für Bürger/-innen beitragen.
Beleidigende, volksverhetzende, ehrenverletzende, pornografische, hetzerische, jugendgefährdende, strafbare Beiträge, oder Beiträge & Infos die nicht dem Zweck dieser Plattform (siehe oben) dienen, werden ausnahmslos entfernt. Ebenso möchten wir diesbezüglich auf die Nettiquette der Marktgemeinde Telfs verweisen: https://www.telfs.at/nettiquette.html
Ihr Bgm. Christian Härting
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Die Webseite für Bürgermeldungen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von Mängelbehebung sowie dem Anliegen- und Beschwerde-Management im öffentlichen Raum für Bürger/-innen beitragen.
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Ihr Bgm. Christian Härting
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Kaum möglich mit Kinderwagen zu spazieren
Meldungsnummer | 4/2018 |
Erstellt am | 07.01.2018 um 16:48 Uhr |
Kategorie | Straßenbeleuchtung u. Verkehrsflächen |
Standort |
Gertrud-Fussenegger-Straße 32-50 6410 Telfs |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 08.01.2018 |
Dauer | 15 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
es ist kaum möglich in Telfs mit dem Kinderwagen zu spazieren. Die Gehsteige sind entweder gar nicht geräumt oder nur so schmal geräumt dass man mit dem Kinderwagen nicht Platz hat. In der Fussenegger Str. genau gegenüber von der Kreuzung Felix Mitterer Weg steht ein riesen Schneeberg.und man ist auch hier gezwungen auf die Straße auszuweichen.
Ich finde es sollte zumindest auf einer Seite möglich sein den Gehsteig zu benützen
ich habe auch Fotos gemacht. Leider klappt das Hochladen nicht
Ich finde es sollte zumindest auf einer Seite möglich sein den Gehsteig zu benützen
ich habe auch Fotos gemacht. Leider klappt das Hochladen nicht
KOMMENTARE
Diese Gesetzeslage kenn ich schon. Ich muss Marco PAL aber recht geben. wenn der Pflug den Schnee auf den Gehsteig schiebt ist es eigentlich unmöglich einen riesen Haufen mit einer Schneeschaufel wegzuschöpfen. vor allem ist es komisch dass die Gemeinde den Schnee auf die Gehsteige schiebt und der Anrainer diesen Schnee dann in sein Grundstück schöpfen muss. es sollte so laufen wie in den Städten wo der Schnee auf LKWs beladen und abtransportiert wird. Je nachdem wer da Anrainer ist (z.b. eine ältere Dame)kann man das nicht erwarten dass so jemand den Schnee wegräumt. die Gemeinde sollte die Bürger da unterstützen.
Sehr geehrte Frau Föger-Brabetz,
wie bereits mitgeteilt sind wir hier seit Freitag dabei die Schneemengen von den Gehsteigen zu entfernen und somit die Bürger zu untzerstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen
wie bereits mitgeteilt sind wir hier seit Freitag dabei die Schneemengen von den Gehsteigen zu entfernen und somit die Bürger zu untzerstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen
Super. Danke für die Antwort
hab nicht gesagt dass die Gemeinde der Held ist. Aber der Gehsteig ist jetzt geräumt.Mir geht es darum, dass ich spazieren gehen kann und nicht darum wer der Held ist.
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bzgl. Ihrer Bürgermeldung dürfen wir wie folgt Stellung beziehen:
Grundsätzlich ist die gesetzl. Lage so, dass jeder Anrainer gem. Straßenverkehrsordnung (siehe unten) verpflichtet ist den Gehsteig entlang seines Grundstückes zu Räumen und zu Streuen. Leider gibt es sehr viele Anrainer die dem nicht nachkommen. Diese werden von uns laufend schriftlich aufgefordert Ihren Verpflichtungen nachzukommen. Teilweise wird dann der Winterdienst noch dadurch erschwert, dass Bürger den Schnee ihrer Privateinfahrten auf die Straße transportieren.
Die Marktgemeinde Telfs ist aber bemüht die Bürger von Telfs hier auch entsprechend zu unterstützen. So wird seit Freitag und auch während des Wochenende bereits große Schneeanhäufungen an Gehsteigen abtransportiert.
Es ist hier einfach notwendig, dass die Anrainer als auch die Winterdienstmitarbeiter gut zusammenarbeiten.
Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:
(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.“
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen