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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum der Marktgemeinde Telfs melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Die Webseite für Bürgermeldungen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von Mängelbehebung sowie dem Anliegen- und Beschwerde-Management im öffentlichen Raum für Bürger/-innen beitragen.

Beleidigende, volksverhetzende, ehrenverletzende, pornografische, hetzerische, jugendgefährdende, strafbare Beiträge, oder Beiträge & Infos die nicht dem Zweck dieser Plattform (siehe oben) dienen, werden ausnahmslos entfernt. Ebenso möchten wir diesbezüglich auf die Nettiquette der Marktgemeinde Telfs verweisen: https://www.telfs.at/nettiquette.html

Ihr Bgm. Christian Härting
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Rechtsregel Rosengasse - Untermarktstrasse

Meldungsnummer 83/2021
Erstellt am 19.07.2021 um 17:25 Uhr
Kategorie Straßenbeleuchtung u. Verkehrsflächen
Standort Untermarktstraße
6410 Marktgemeinde Telfs
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 19.07.2021
Dauer 0 Stunden
BESCHREIBUNG
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Immer wieder wird die Rechtsregel zwischen Rosengasse und Untermarktstrasse missachtet.
Das Schild welches auf die Rechtsregel hinweisst ist zu weit vorne angebracht und die Pfeile am Boden werden von jedem ignoriert.
Vielleicht kann man das Schild weiter vorne platzieren.
KOMMENTARE
Logo der Marktgemeinde Telfs
Telfs
Kommentar erstellt am: 19.07.2021 um 17:37 Uhr
Titel: AW: Rechtsregel Rosengasse - Untermarktstrasse
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Werte Bürgermeldungnutzerin,

das besagte Verkehrszeichen zeigt den Beginn der 30er Zone an. Wir haben - obwohl in der StVO nicht zwingend vorgeschrieben- zusätzlich den Hinweis „Achtung Rechtsregel“ und auch die „Haifischzähne“ am Boden angebracht.

Das Verkehrszeichen ist genau auf diesem Standort verordnet und kann nicht einfach versetzt werden.

Wir werden Ihre Mitteilung an die PI Telfs melden, dass diese hier in nächster Zeit Kontrollen bzgl. der Einhaltung der Rechtsregel vornehmen.


Mit freundlichen Grüßen


Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen
 
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