Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum der Marktgemeinde Telfs melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Die Webseite für Bürgermeldungen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von Mängelbehebung sowie dem Anliegen- und Beschwerde-Management im öffentlichen Raum für Bürger/-innen beitragen.
Beleidigende, volksverhetzende, ehrenverletzende, pornografische, hetzerische, jugendgefährdende, strafbare Beiträge, oder Beiträge & Infos die nicht dem Zweck dieser Plattform (siehe oben) dienen, werden ausnahmslos entfernt. Ebenso möchten wir diesbezüglich auf die Nettiquette der Marktgemeinde Telfs verweisen: https://www.telfs.at/nettiquette.html
Ihr Bgm. Christian Härting
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Die Webseite für Bürgermeldungen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von Mängelbehebung sowie dem Anliegen- und Beschwerde-Management im öffentlichen Raum für Bürger/-innen beitragen.
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Ihr Bgm. Christian Härting
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Schneeräumung
Meldungsnummer | 14/2018 |
Erstellt am | 19.01.2018 um 09:47 Uhr |
Kategorie | Straßenbeleuchtung u. Verkehrsflächen |
Standort | 6410 Telfs |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 19.01.2018 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
hallo,
wie bereits auf Facebook erwähnt ist es UNMÖGLICH mit dem Kinderwagen durch Telfs zu spazieren, wenn es geschneit hat!! Der Schnee wird von den Schneepflügen auf die Seite geschoben und bleibt dort liegen. Keiner kümmert sich weiters darum. Es ist unmöglich mit dem Kinderwagen vorbeizukommen! Man muss entweder auf die Strasse ausweichen oder kommt nicht weiter! Wobei auf die Strassen „ausweichen“ NUR geht wenn dort nicht auf 1m hoch der hergeschobene Schnee liegt. Und meinen Kinderwagen kann ich nicht durchs halbe Dorf tragen. Anbei nur 1 Foto in der Untermarktstrasse. Es gibt aber wohlbemerkt mehrere solche Stellen!!
Kann man denn da nichts machen?
wie bereits auf Facebook erwähnt ist es UNMÖGLICH mit dem Kinderwagen durch Telfs zu spazieren, wenn es geschneit hat!! Der Schnee wird von den Schneepflügen auf die Seite geschoben und bleibt dort liegen. Keiner kümmert sich weiters darum. Es ist unmöglich mit dem Kinderwagen vorbeizukommen! Man muss entweder auf die Strasse ausweichen oder kommt nicht weiter! Wobei auf die Strassen „ausweichen“ NUR geht wenn dort nicht auf 1m hoch der hergeschobene Schnee liegt. Und meinen Kinderwagen kann ich nicht durchs halbe Dorf tragen. Anbei nur 1 Foto in der Untermarktstrasse. Es gibt aber wohlbemerkt mehrere solche Stellen!!
Kann man denn da nichts machen?
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Auer,
danke, aber das ist schon 2 Tage her. Wollte es eben nur anmerken und fragen, ob die Gehsteige eben nicht berücksichtigt werden bei den Räumarbeiten? Für uns Mamis mit Kinderwägen (aber ich denke dies gilt auch für alle anderen Gehsteigbenutzer) ist es eben oft ein Hindernislauf.
Mit freundlichen Grüßen
danke, aber das ist schon 2 Tage her. Wollte es eben nur anmerken und fragen, ob die Gehsteige eben nicht berücksichtigt werden bei den Räumarbeiten? Für uns Mamis mit Kinderwägen (aber ich denke dies gilt auch für alle anderen Gehsteigbenutzer) ist es eben oft ein Hindernislauf.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Kocher,
grundsätzlich ist es so, dass jeder Grundeigentümer für die Räumung und Streuung des Gehsteiges entlang seines Grundstückes zuständig ist. Wir unterstützen die Eigentümer immer wieder gerade wenn Schnee von der Straße auf die Gehsteige geräumt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen
grundsätzlich ist es so, dass jeder Grundeigentümer für die Räumung und Streuung des Gehsteiges entlang seines Grundstückes zuständig ist. Wir unterstützen die Eigentümer immer wieder gerade wenn Schnee von der Straße auf die Gehsteige geräumt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen
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Mit freundlichen grüßen
Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen