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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Die Webseite für Bürgermeldungen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von Mängelbehebung sowie dem Anliegen- und Beschwerde-Management im öffentlichen Raum für Bürger/-innen beitragen.

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Ihr Bgm. Christian Härting
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fehlende Straßenmarkierung

Meldungsnummer 1/2014
Erstellt am 28.01.2014 um 19:05 Uhr
Kategorie Straßenbeleuchtung u. Verkehrsflächen
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 19.05.2014
Dauer 110 Tage
BESCHREIBUNG
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Wenn man die Vinzenz Gredler Straße entlang fährt, befindet man sich in einer 30er-Zone mit grundsätzlicher Rechtsregel. Das ist auch bei den meisten Kreuzungen der Vinzenz Gredler Straße und ihrer Seitenstraßen durch eine gezackte Bodenmarkierung angezeigt.

Wenn man die Vinzenz Gredler Straße westwärts (also bergauf) fährt, fehlt eine solche Bodenmarkierung allerdings an der Kreuzung mit Sandbühel bzw. Schlichtling. Wenn man aber von unten kommend z. B. zum Fitnessparcours fährt und von rechts z. B. aus dem Sandbühel jemand in die Vinzenz Gredler Straße einbiegt, hätte letzterer eigentlich - da von rechts kommend - Vorrang. Das weiß nur niemand, weshalb es an dieser Kreuzung immer wieder zu brenzligen Situationen kommt.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 29.01.2014 um 12:05 Uhr
Titel: AW: fehlende Straßenmarkierung
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Sehr geehrte Frau Körber,

ich habe mir die Situation heute angeschaut. Wir werden im Frühjahr sobald es die Witterung zulässt die "Haifischzähne" an dieser Kreuzung ergänzen.

Ich darf hier jedoch ergänzend festhalten, dass es sich hier nicht um eine fehlende Bodenmarkierung gem. Straßenverkehrsordnung handelt. Die so genannten "Haifischzähne" sind nämlich nicht verpflichtend anzubringen. Bei Kreuzungen ohne Verkehrszeichen wie "Stop" oder "Vorrang geben" gilt lt. Straßenverkehrsordnung automatisch die Rechtsregel.


Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen

 
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Kommentar erstellt am: 19.05.2014 um 16:26 Uhr
Titel: AW: fehlende Straßenmarkierung
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Sehr geehrte Frau Körber,

die Straßenmarkierung wurde heute aufgebracht.


Mit freundlichen Grüßen


Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen
 
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