Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Thomas Oberbeirsteiner
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
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Bürgermeister Thomas Oberbeirsteiner
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Zebrastreifen Dr.-Karl-Stainer-Str. / Sebastian-Schrott-Str.
Meldungsnummer | 10/2016 |
Erstellt am | 27.04.2016 um 11:28 Uhr |
Kategorie | 01 Ideen und Anregungen |
Standort |
Dr.-Karl-Stainer-Str 27 6112 |
Status | Nicht möglich |
Kommentare | 2 Kommentare |
BESCHREIBUNG
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Wöchentlich auf dem Weg ins Judozentrum/Eislaufplatz haben wir die gleiche Situation:
Autos fahren, die Kinder stehen am Straßenrand und so gut wie kein Auto hält an und lässt die Kinder über die Straße.
Besteht die Möglichkeit an diesem Ort einen Zebrastreifen zu machen und das Überqueren etwas zu erleichtern?
Vielen Dank, Veronika
Autos fahren, die Kinder stehen am Straßenrand und so gut wie kein Auto hält an und lässt die Kinder über die Straße.
Besteht die Möglichkeit an diesem Ort einen Zebrastreifen zu machen und das Überqueren etwas zu erleichtern?
Vielen Dank, Veronika
KOMMENTARE
Sehr geehrte Frau Mair,
Die Überprüfung durch die Gemeindepolizei hat folgendes ergeben:
Die notwendigen Verkehrsfrequenzen, die einen ausreichenden Bedarf an deinem Schutzweg begründen, werden in der RVS 03.02.12 geregelt.
Danach erscheint unter einer Fahrzeugmenge von 200 Kfz/h, sowie einer Fussgängerfrequenz von 25 FG/h zur Spitzenstunde die Anlage eines Schutzweges entbehrlich, da erstens ausreichende Zeitlücken für eine sichere Überquerung der Fahrbahn bestehen und zweitens die geringe Fussgängeranzahl keinen ausreichenden Querungsbedarf für eine Bevorrangung der Fußgänger durch einen Schutzweg erkennen lässt. Bei nur geringem Querungsbedarf besteht bei der Anlage eines Schutzweges zudem die Gefahr eines Gewöhnungseffektes der Kfz-Lenker, die nicht oder kaum damit rechnen, dass ein Fußgänger auf einem wenig genutzten Schutzweg die Straße überquert und ihn deshalb leichter übersehen.
Fussgängermessungen ergaben zu den Spitzenzeiten: 07.00 – 08.00 Uhr – 8 FG/h, 11.15 – 12.15 Uhr – 12 FG/h; der geforderte Fzgverkehr von 200 Kfz/h wurde bei weitem nicht erreicht.
Aus diesen Fakten und der Tatsache, dass derzeit die BH sämtlich Schutzwege prüft und eher die Auflassung von Schutzwegen veranlasst, geht hervor, dass ein Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck keine Aussicht auf positive Erledigung hat.
Es steht jedoch jedem Gemeindebürger frei selbst einen Antrag bei der BH Innsbruck zu stellen.
mit freundlichen Grüßen
BM Ing. Wolfgang Brunner
Bauamtsleiter
Die Überprüfung durch die Gemeindepolizei hat folgendes ergeben:
Die notwendigen Verkehrsfrequenzen, die einen ausreichenden Bedarf an deinem Schutzweg begründen, werden in der RVS 03.02.12 geregelt.
Danach erscheint unter einer Fahrzeugmenge von 200 Kfz/h, sowie einer Fussgängerfrequenz von 25 FG/h zur Spitzenstunde die Anlage eines Schutzweges entbehrlich, da erstens ausreichende Zeitlücken für eine sichere Überquerung der Fahrbahn bestehen und zweitens die geringe Fussgängeranzahl keinen ausreichenden Querungsbedarf für eine Bevorrangung der Fußgänger durch einen Schutzweg erkennen lässt. Bei nur geringem Querungsbedarf besteht bei der Anlage eines Schutzweges zudem die Gefahr eines Gewöhnungseffektes der Kfz-Lenker, die nicht oder kaum damit rechnen, dass ein Fußgänger auf einem wenig genutzten Schutzweg die Straße überquert und ihn deshalb leichter übersehen.
Fussgängermessungen ergaben zu den Spitzenzeiten: 07.00 – 08.00 Uhr – 8 FG/h, 11.15 – 12.15 Uhr – 12 FG/h; der geforderte Fzgverkehr von 200 Kfz/h wurde bei weitem nicht erreicht.
Aus diesen Fakten und der Tatsache, dass derzeit die BH sämtlich Schutzwege prüft und eher die Auflassung von Schutzwegen veranlasst, geht hervor, dass ein Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck keine Aussicht auf positive Erledigung hat.
Es steht jedoch jedem Gemeindebürger frei selbst einen Antrag bei der BH Innsbruck zu stellen.
mit freundlichen Grüßen
BM Ing. Wolfgang Brunner
Bauamtsleiter
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mit freundlichen Grüßen
BM Ing. Wolfgang Brunner
Bauamtsleiter