Liebe Bürgerin, lieber Bürger der Marktgemeinde Wattens!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Verwaltung der Marktgemeinde Wattens melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was kaputt, mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Verwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen und politische Diskussionen von dieser Plattform gelöscht werden!
Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die dementsprechenden politischen Entscheidungsträger (www.wattens.com).
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
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Schneeräumung Gehwegräumumg
Meldungsnummer | 5/2020 |
Erstellt am | 08.02.2020 um 14:00 Uhr |
Kategorie | 04 Straßen und Beleuchtung |
Standort |
Riedweg 6112 Marktgemeinde Wattens |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 11.02.2020 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Tja, auf den Straßen wird eh sehr gut geräumt und Salz gestreut... Nur die Gehwege sind teilweise derart vereist.... Habe mir dank diverser Eisplatten vor a paar Tag einen Aussenbandriss deswegen zugezogen... Was gar nit lustig ist... Und ich bin relativ fit und sportlich... ???.. Bzw war... Jetzt schwer gehandicapt deswegen, min 6 Wochen... Nur wegen Eis am Gehweg....
KOMMENTARE
Danke für die Antwort, ja das war genau mein Anliegen, dass "Privatpersonen" da bissl mehr schauen dass die Gehwege halbwegs Schnee- und Eisfrei sind.......Wäre mein Unfall genau vor einer Liegenschaft passiert, würde derjenige ganz schön zahlen müssen....
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Wir bedauern sehr, dass Sie sich bei diesem Sturz verletzt haben und hoffen, dass Sie bald wieder genesen und der Heilungsverlauf schnell voranschreitet.
Unsere MitarbeiterInnen sind sehr bestrebt, dass nach einem Wintereinbruch bzw. starken Schneefällen die Straßen und Gehsteige schnellstmöglich vom Schnee befreit und entsprechendes Streugut aufgebracht wird. Bei starken Schneefällen sind wir gezwungen Prioritäten zu setzen, um vielbefahrene und -begangene Routen schnellstmöglich wieder aktivieren zu können. In diesem Fall beginnen unsere MitarbeiterInnen am Bauhof teilweise schon um 4 Uhr früh mit den Räumdiensten, welche teilweise bis 21/22 Uhr dauern.
Trotz allem möchten wir auch auf die Pflichten der EigentümerInnen verweisen:
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr
Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von
Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden.
Bei andauerndem starken Schneefall entfällt die Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie völlig zwecklos und praktisch wirkungslos ist.
Die rechtliche Grundlage bietet der § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO) – „Pflichten der Anrainer“
Uns ist bewusst, dass diese Mitteilung nicht zur Linderung Ihrer Schmerzen beiträgt. Jedoch möchten wir Bewusstsein dafür schaffen, dass wir nur gemeinsam für einen gefahrlosen Geh- und Fahrweg beitragen können und nicht nur die Marktgemeinde in die Pflicht genommen wird sondern eben auch die EigentümerInnen von Liegenschaften.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Krämer
Amtsleiter