!!!!!!! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an die Hotlinenummer 0800 / 804 2000 oder per Mail an stoerung@tws-netz.de zu richten.
!!!!!!! Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Januar 2016 ist für die Abfallwirtschaft das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
_______________________________________________________________________________________________________
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Fahrbahnmarkierungen Konblumenstrasse 4 Weingarten
Meldungsnummer | 90/2024 |
Erstellt am | 20.07.2024 um 11:17 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice und Ordnungswesen |
Standort |
Kornblumenstraße 4 88250 Weingarten |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 31.07.2024 |
Dauer | 11 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In der Kornblumenstraße gilt an den meisten Einmündungen die Rechts-vor-Links-Regel. Zusätzlich wurde die Fahrbahn an allen Einmündungen mit Querstrichlinien markiert. In vielen Straßen in der Blumenau gibt es lediglich diese Querstrichlinien; hier jedoch wurde zusätzlich noch die wenige Meter lange Längslinie gezeichnet. Diese Linie ist laut StVO optional und verdeutlicht lediglich den Vorrangbereich.
Seit Kurzem werden nun regelmäßig Strafzettel verteilt für Fahrzeuge, die neben dieser Linie stehen. Man muss nun immer eine Parklücke lassen, die niemandem nützt.
Auf dem Foto sieht man die PKWs, die gestern keinen Strafzettel bekommen haben, und den einen PKW, der einen Strafzettel erhalten hat.
Wenn diese eine Parklücke frei bleibt, ist niemandem gedient, und es wird nur unnötig Parkraum in dieser Wohngegend reduziert.
Um dieses von vielen Anwohnern nicht nachvollziehbare Ärgernis über das Ordnungsamt zu beseitigen, sollte entweder diese optionale Längslinie entfernt werden oder den Mitarbeitern des Ordnungsamtes mitgeteilt werden, dass hier ein Ausstellen von Verwarngeldbescheiden vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen ist.
Seit Kurzem werden nun regelmäßig Strafzettel verteilt für Fahrzeuge, die neben dieser Linie stehen. Man muss nun immer eine Parklücke lassen, die niemandem nützt.
Auf dem Foto sieht man die PKWs, die gestern keinen Strafzettel bekommen haben, und den einen PKW, der einen Strafzettel erhalten hat.
Wenn diese eine Parklücke frei bleibt, ist niemandem gedient, und es wird nur unnötig Parkraum in dieser Wohngegend reduziert.
Um dieses von vielen Anwohnern nicht nachvollziehbare Ärgernis über das Ordnungsamt zu beseitigen, sollte entweder diese optionale Längslinie entfernt werden oder den Mitarbeitern des Ordnungsamtes mitgeteilt werden, dass hier ein Ausstellen von Verwarngeldbescheiden vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen ist.
KOMMENTARE
Guten Tag,
grundsätzlich handelt es sich entgegen Ihrer Annahme bei der betreffenden Linie um eine Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295 StVO). Die Tatsache, dass diese in Kombination mit einer Haltelinie (VZ 341) angebracht wurde, ändert hieran nichts.
Allerdings werden wir Ihre Anmerkungen nun zum Anlass nehmen, die Situation im Rahmen einer Verkehrsschau zu überprüfen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir zu konkreten einzelnen Bußgeldverfahren auf diesem Portal keine Auskunft erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
grundsätzlich handelt es sich entgegen Ihrer Annahme bei der betreffenden Linie um eine Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295 StVO). Die Tatsache, dass diese in Kombination mit einer Haltelinie (VZ 341) angebracht wurde, ändert hieran nichts.
Allerdings werden wir Ihre Anmerkungen nun zum Anlass nehmen, die Situation im Rahmen einer Verkehrsschau zu überprüfen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir zu konkreten einzelnen Bußgeldverfahren auf diesem Portal keine Auskunft erteilen.
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Bürgerservice und Ordnungswesen
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Der Mitarbeiter des Amts für öffentliche Ordnung hat offenbar die Markierung (Zeichen 341, "Haltlinie") fälschlicherweise als „Zeichen 295“ (Fahrstreifenbegrenzung) interpretiert. Zeichen 295 ist eine durchgezogene Mittellinie, die nicht überfahren werden darf und in der Regel ein Überholverbot signalisiert, um den Gegenverkehr abzutrennen. Diese Fehlinterpretation führt zu einer falschen Annahme bezüglich des Parkverstoßes.
Würde man der Auslegung des Ordnungsamtes Weingarten folgen, so könnte in diesem Bereich kein PKW die Straße in östliche Richtung befahren, da die Fahrer sonst gezwungen wären, an verschiedenen Stellen die Mittellinie zu überfahren und auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Dies wäre praktisch unmöglich und widersprüchlich, da es die normale Verkehrsführung behindern würde.
Aufgrund dieser Sachlage wurde Einspruch gegen den Verwarnungsgeldbescheid eingelegt.