!!!!!!! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an die Hotlinenummer 0800 / 804 2000 oder per Mail an stoerung@tws-netz.de zu richten.
!!!!!!! Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Januar 2016 ist für die Abfallwirtschaft das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
_______________________________________________________________________________________________________
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Gefährlich Querung für Fußgänger an der Hochschule H-Gebäude
Meldungsnummer | 41/2017 |
Erstellt am | 09.05.2017 um 09:41 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice und Ordnungswesen |
Standort |
Im Töbele 88250 Weingarten |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 23.05.2017 |
Dauer | 14 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die Querungsanlage (mit Fußgängerinsel) am Ortseingang Weingarten (Im Töbele - Doggenriedstraße) im Bereich des Hauptgebäudes der Hochschule liegt nur wenige Meter hinter dem Ortsschild. Daher ist die Geschwindigkeit der Fahrzeuge häufig weit über 50 km/h. Durch den Kurvencharakter der Straße ist ein tiefer Einblick für Fußgänger und fahrradfahrende Kinder nicht möglich. Dies ergibt eine sehr gefährliche Querungsstelle.
Im Übrigen ist unklar, warum dieser im weiteren Verlauf (Im Töbele - Doggenriedstr. Bereich H-Gebäude) von Studierenden stark frequentierten Bereich nicht Geschwingkeitsbeschränkt ist.
Lösung: „Rennstrecke“ Töbele zwischen Kreuzung Briach und Ortseingang Weingarten auf 70 km/h beschränken, im Kurvenbereich vor Ortseingang 50 km/h, im Hochschulbereich Tempo 30.
Im Übrigen ist unklar, warum dieser im weiteren Verlauf (Im Töbele - Doggenriedstr. Bereich H-Gebäude) von Studierenden stark frequentierten Bereich nicht Geschwingkeitsbeschränkt ist.
Lösung: „Rennstrecke“ Töbele zwischen Kreuzung Briach und Ortseingang Weingarten auf 70 km/h beschränken, im Kurvenbereich vor Ortseingang 50 km/h, im Hochschulbereich Tempo 30.
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die rechtlichen Voraussetzung zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 sind im Bereich der Hochschule nicht gegeben. Dafür sind ein Fußgängerüberweg und zwei Querungshilfen in der Doggenriedstraße vorhanden. Ebenso ist ein Fußweg, durch Straßenbegleitgrün von der Straße abgesetzt, angelegt. Wir werden in der Doggenriedstraße nun vermehrt Geschwindigkeitsmessungen durchführen und werden auch in dem von Ihnen genannten Bereich in Erwägung ziehen, dort für ein bis zwei Wochen eine Geschwindigkeitsanzeigetafel aufzuhängen. Eine Messung wurde bereits in der KW 20 durchgeführt. Vielen Dank für diesen Hinweis!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgerservice und Ordnungswesen