Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Weingarten. Herzlich willkommen
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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig


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Kreuzung Talstraße / Blumenau (St Konradstraße)

Meldungsnummer 77/2024
Erstellt am 02.07.2024 um 10:30 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice und Ordnungswesen
Standort St.-Konrad-Straße
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 30.07.2024
Dauer 27 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Talstraße wurde in eine 30er Zone abgeändert.
Der Kreuzungsbereich Talstraße / St Konradstraße am Kindergarten) wurde hierbei ausgelassen, von allen Seiten wird vor der Kreuzung die 30er Zone aufgehoben, somit ist auf dem Kreuzungsbereich und den Zebrastreifen Tempo 50 und jeweils nach der Kreuzung ist wieder 30.

Hier sollte die Beschilderung für das Aufheben der 30er Zone vor der Kreuzung jeweils abgeschafft werden.
KOMMENTARE
Weingarten
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Kommentar erstellt am: 30.07.2024 um 09:06 Uhr
Titel: AW: Kreuzung Talstraße / Blumenau (St Konradstraße)
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Vielen Dank für diese Nachricht. An dieser Kreuzung treffen verschiedene Verkehrsregelungen aufeinander und durch die momentane Beschilderung besteht eine absolute Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die innerörtliche Geschwindigkeit von 50km/h wäre zwar theoretisch auf dieser Kreuzung zulässig, macht aber aus tatsächlichen Gründen keinen Sinn, denn die maximale Distanz zwischen Aufhebung und nächster Tempobeschränkung beträgt rund 40m und hierbei muss noch eine Kreuzung überquert werden. Über allem steht immer noch der §1 der Straßenverkehrsordnung (Zitat: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird").

Wir werden diese Stelle im Rahmen einer Verkehrsschau evaluieren und bisher fällt das Feedback für diese Neuerung sehr positiv aus. Für Fragen bitte auch gerne folgende E-Mailadresse verwenden: strassenverkehr@stadt-weingarten.de


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
 
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