!!!!!!! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an die Hotlinenummer 0800 / 804 2000 oder per Mail an stoerung@tws-netz.de zu richten.
!!!!!!! Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Januar 2016 ist für die Abfallwirtschaft das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
_______________________________________________________________________________________________________
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Lärmbelästigung Skaterpark
Meldungsnummer | 91/2024 |
Erstellt am | 20.07.2024 um 19:45 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice und Ordnungswesen |
Standort |
Abt-Hyller-Straße, Skaterpark 88250 Weingarten |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 23.07.2024 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Schön, dass die Stadt etwas für die Jugendlichen bietet, wie am Samstag beim Skaterpark.
Dabei stellt sich die Frage: müssen denn heutzutage solche Darbietungen so übermäßig laut sein?
Überall wird Lärm bekämpft, man macht Lärmaktionspläne, die Geschwindigkeit auf Straßen wird aus Lärmschutzgründen reduziert, es werden Lärmschutzwälle gebaut, die Polizei geht gegen zu laute Motorräder vor und bei solchen Veranstaltungen werden die jugendlichen Ohren mit Schallwellen bombardiert, die aus medizinischer Sicht sicher nicht förderlich sind für die Trommelfelle. Von der erheblichen Belästigung der Anwohner ganz zu schweigen.
Die Polizei sagt bei Anruf, "vor 22.00 Uhr können wir da nichts machen".
Allerdings steht in § 3 der Polizeiverordnung für Weingarten: ....Lautsprecher, Musikinstrumente....dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
Und das war erheblich, ca. 4 Stunden lang mit tief wummernden Bässen beschallt zu werden.
Dabei stellt sich die Frage: müssen denn heutzutage solche Darbietungen so übermäßig laut sein?
Überall wird Lärm bekämpft, man macht Lärmaktionspläne, die Geschwindigkeit auf Straßen wird aus Lärmschutzgründen reduziert, es werden Lärmschutzwälle gebaut, die Polizei geht gegen zu laute Motorräder vor und bei solchen Veranstaltungen werden die jugendlichen Ohren mit Schallwellen bombardiert, die aus medizinischer Sicht sicher nicht förderlich sind für die Trommelfelle. Von der erheblichen Belästigung der Anwohner ganz zu schweigen.
Die Polizei sagt bei Anruf, "vor 22.00 Uhr können wir da nichts machen".
Allerdings steht in § 3 der Polizeiverordnung für Weingarten: ....Lautsprecher, Musikinstrumente....dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
Und das war erheblich, ca. 4 Stunden lang mit tief wummernden Bässen beschallt zu werden.
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es handelte sich um eine genehmigte Veranstaltung des städtischen Teams Jugendarbeit (https://wgt.jetzt/) auf dem Gelände des Skateparks.
Diese Veranstaltung wurde bewusst nur bis 22.00 Uhr genehmigt, um die Nachtruhe der Anwohner nicht zu beeinträchtigen. Tagsüber bitten wir um Verständnis, dass bei einzelnen konkreten und genehmigten Veransaltungen auch ein erhöhter Lärmpegel durchaus zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen