Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an folgende Hotlinenummer zu richten: 0800 / 804 2000.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Nichtanwendung des Bundesnaturschutzgesetzes durch die Stadtverwaltung Weingarten
Meldungsnummer | 2/2016 |
Erstellt am | 01.04.2016 um 11:10 Uhr |
Kategorie | 13 Umwelt und Natur |
Standort | 88250 Weingarten |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 08.04.2016 |
Dauer | 7 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Behördenmitarbeiter,
§21.6 Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass die Stadtverwaltung Feldhecken und Steinhaufen als wichtige Lebensräume in der freien Landschaft anlegen müsste. Diese gesetzliche Vorschrift wurde in eurer Verwaltung bisher noch nie umgesetzt.
Auch die Vorschrift § 21.5 Bundesnaturschutzgesetz (ökologischeWeiterentwicklung der Gewässer und Ufer) wurde bisher nicht entsprechend umgesetzt.
Und obwohl die Stadt Weingarten gesetzlich auch seit 2004 für die Ausweisung von Naturdenkmälern gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz zuständig ist, hat die Stadt diesen § 28 Bundesnaturschutzgesetz auch noch nicht umgesetzt.
Da ich sehr aktiv im ehrenamtlichen Naturschutz bin, haben mich sehr viele Weingartener Bürger darauf angesprochen.
Wir finden, dass die Stadt Weingarten diese gesetzlichen Vorschriften nach über zehn Jahren nun endlich umsetzen sollte. Von uns Bürgern erwartet ihr ja auch, dass wir uns an die Gesetze halten.
Enttäuscht sind viele Bürger auch darüber, dass die Stadt Weingarten seit fast einem Jahr Vorschriften ds neuen Landesnaturschtzgesetzes noch nicht umgesetzt hat.
Nach §2.1 Landesnaturschutzgesetz solte die Stadtverwaltung ökologisch besonders wertvolle Flächen in Kommunalbesitz erhalten und ökologisch weiterentwickeln. Bisher hat die Stadtverwaltung Weingarten nicht eine einzige solche Fläche festgelegt und ökologisch weiterentwickelt.
Stattdessen werden immer noch mehr städtische Grünflächen vernichtet (Beispiel Oberstadtwäldchen). Das ist das aber vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt.
Um es nochmal zu sagen: Wir stellen an euch als Verwaltung keine Sonderwünsche. Sondern wir bitten euch nur höflich darum, die gesetzlichen Vorschriften im Naturschtzbereich zu beachten, einzuhalten und anzuwenden.
Vielen Dank für euer Bemühen. Wir Bürger sind sehr auf eure Antwort gespannt!
§21.6 Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass die Stadtverwaltung Feldhecken und Steinhaufen als wichtige Lebensräume in der freien Landschaft anlegen müsste. Diese gesetzliche Vorschrift wurde in eurer Verwaltung bisher noch nie umgesetzt.
Auch die Vorschrift § 21.5 Bundesnaturschutzgesetz (ökologischeWeiterentwicklung der Gewässer und Ufer) wurde bisher nicht entsprechend umgesetzt.
Und obwohl die Stadt Weingarten gesetzlich auch seit 2004 für die Ausweisung von Naturdenkmälern gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz zuständig ist, hat die Stadt diesen § 28 Bundesnaturschutzgesetz auch noch nicht umgesetzt.
Da ich sehr aktiv im ehrenamtlichen Naturschutz bin, haben mich sehr viele Weingartener Bürger darauf angesprochen.
Wir finden, dass die Stadt Weingarten diese gesetzlichen Vorschriften nach über zehn Jahren nun endlich umsetzen sollte. Von uns Bürgern erwartet ihr ja auch, dass wir uns an die Gesetze halten.
Enttäuscht sind viele Bürger auch darüber, dass die Stadt Weingarten seit fast einem Jahr Vorschriften ds neuen Landesnaturschtzgesetzes noch nicht umgesetzt hat.
Nach §2.1 Landesnaturschutzgesetz solte die Stadtverwaltung ökologisch besonders wertvolle Flächen in Kommunalbesitz erhalten und ökologisch weiterentwickeln. Bisher hat die Stadtverwaltung Weingarten nicht eine einzige solche Fläche festgelegt und ökologisch weiterentwickelt.
Stattdessen werden immer noch mehr städtische Grünflächen vernichtet (Beispiel Oberstadtwäldchen). Das ist das aber vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt.
Um es nochmal zu sagen: Wir stellen an euch als Verwaltung keine Sonderwünsche. Sondern wir bitten euch nur höflich darum, die gesetzlichen Vorschriften im Naturschtzbereich zu beachten, einzuhalten und anzuwenden.
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Stadtplanung und Bauordnung