Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
ACHTUNG: Störungen in Sachen Straßenbeleuchtung und Lampen melden Sie bitte unmittelbar der AggerEnergie unter der Störungshotline: 02261 2300074; oder nutzen Sie diesen Link für eine Online-Meldung: https://aggerenergie.helios.innogy.com/app/
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Ständig Hundekot auf Gehweg
Meldungsnummer | 62/2018 |
Erstellt am | 27.10.2018 um 13:57 Uhr |
Kategorie | Ordnungsamt |
Standort |
Talstrasse 51674 Wiehl |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 29.10.2018 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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0 Bewertungen)
von 5 (
Auf dem letzten rechten Bürgersteig, der in die Straße -auf der heilen-führt in der Talstrasse in Marienhagen Richtung Hunsheim/Alpe liegt ständig Hundekot. Als täglicher Spaziergänger mit kleinen Kindern empfinde ich dies als große Störung und meide mittlerweile das Teilstück.
Kann man dort nicht irgendwas machen?
Kann man dort nicht irgendwas machen?
KOMMENTARE
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wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Hunde [...] mit sich führt, hat die durch diese veursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen (gem. §4 Abs. 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wiehl vom 11.07.2018).
Ein Verstoß gegen diese Verhaltenspflicht stellt gemäß §7 Abs. 1 Nr. 3 sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Leider besteht jedoch oft das grundsätzliche Problem in diesen "Hundekot-Fällen", dass der oder die Verursacher meist nicht bekannt bzw. zu ermitteln sind - und selbst falls doch, so ist der Nachweis des Verschuldens schwierig.
Sollte Ihnen aber ein spezieller Verursacher bekannt sein oder Sie weitere rechtliche Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne direkt unter der Tel.: 02262/99-216.
Gerne erkundige ich mich darüberhinaus einmal bei den zuständigen Personen im Hause, ob an der betroffenen Stelle evtl. die Aufstellung eines zusätzlichen Hundekotmülleimers Sinn macht.
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Aileen Jäger