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Mag. Katharina Wöß-Krall
Bürgermeisterin
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Sicherer Übergang
Meldungsnummer | 35/2023 |
Erstellt am | 12.09.2023 um 16:56 Uhr |
Kategorie | 04 Straßen, Geh- und Radwege |
Standort |
Gisinger Straße 6830 Marktgemeinde Rankweil |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 14.09.2023 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo,
die Paspelseen sind ein super Naherholungsort. Gerne fahre ich und viele andere mit dem Fahrrad hin. Leider ist der Straßen Übergang wenn man von Brederis durch das Feld fährt gefährlich. Es wäre sehr wünschenswert wenn ein Zebrastreifen für Fußgänger plus Fahrrad platziert werden könnte.
Herzliche Grüße
T. Frick
die Paspelseen sind ein super Naherholungsort. Gerne fahre ich und viele andere mit dem Fahrrad hin. Leider ist der Straßen Übergang wenn man von Brederis durch das Feld fährt gefährlich. Es wäre sehr wünschenswert wenn ein Zebrastreifen für Fußgänger plus Fahrrad platziert werden könnte.
Herzliche Grüße
T. Frick
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr F.
Wir danken Ihnen für die Mitteilung.
Da es sich bei der L 52 um eine Landesstraße handelt, ist für die Errichtung und Verordnung einer Radfahrerüberfahrt und eines Schutzweges primär die BH Feldkirch bzw. das Land zuständig. Für die Anbringung von Übergängen (Schutzweg/Radfahrerüberfahrt) sind klare Richtlinien einzuhalten.
Im Jahre 2013 wurde durch die zuständigen Stellen (BH Feldkirch und Abteilung Straßenbau) die Voraussetzungen für die Errichtung einer Radfahrerüberfahrt und eines Schutzweges letztmalig geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass in diesem Bereich rechtlich kein Schutzweg bzw. keine Radfahrerüberfahrt angebracht werden kann und eine Radfahrerüberfahrt in diesem Bereich sogar als gefährlich eingestuft wird. Es wurden jedoch andere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit angeregt und teilweise umgesetzt (Vorrangzeichen STOP von der Gemeindestraße Glöckler kommend, Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit in den Sommermonaten, Radarstandort...).
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung - Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Marktgemeinde Rankweil.
Jürgen Schnetzer
Marktgemeinde Rankweil
Leiter Gemeindepolizei
Wir danken Ihnen für die Mitteilung.
Da es sich bei der L 52 um eine Landesstraße handelt, ist für die Errichtung und Verordnung einer Radfahrerüberfahrt und eines Schutzweges primär die BH Feldkirch bzw. das Land zuständig. Für die Anbringung von Übergängen (Schutzweg/Radfahrerüberfahrt) sind klare Richtlinien einzuhalten.
Im Jahre 2013 wurde durch die zuständigen Stellen (BH Feldkirch und Abteilung Straßenbau) die Voraussetzungen für die Errichtung einer Radfahrerüberfahrt und eines Schutzweges letztmalig geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass in diesem Bereich rechtlich kein Schutzweg bzw. keine Radfahrerüberfahrt angebracht werden kann und eine Radfahrerüberfahrt in diesem Bereich sogar als gefährlich eingestuft wird. Es wurden jedoch andere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit angeregt und teilweise umgesetzt (Vorrangzeichen STOP von der Gemeindestraße Glöckler kommend, Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit in den Sommermonaten, Radarstandort...).
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Jürgen Schnetzer
Marktgemeinde Rankweil
Leiter Gemeindepolizei
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Wir leiten diese gerne an die zuständige Abteilung weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Sekretariat der Marktgemeinde Rankweil