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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)

Die Gemeinde liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

Bürgermeister Ing. Franz Haunold

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Dammstraße Vorrangstraße?

Meldungsnummer 35/2023
Erstellt am 20.08.2023 um 15:54 Uhr
Kategorie 04 Verkehrswege & Beleuchtung
Standort Dammstraße
3071 Lanzendorf
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 03.10.2023
Dauer 44 Tage
BESCHREIBUNG
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Könnte man den Rechtsvorrang an der Dammstraße evaluieren?
Möglichkeiten:
- Hinweisschilder an den Kreuzungen Dammstraße und Betriebsstraßen B-F auf Seite der Dammstraße dass der rechtskommende Vorrang hat
- „Vorrang Geben“ Schilder an den Betriebsstraßen B-F ggü der Dammstraße
- sonstiges?
KOMMENTARE
Böheimkirchen
Böheimkirchen
Kommentar erstellt am: 21.08.2023 um 14:34 Uhr
Titel: AW: Dammstraße Vorrangstraße?
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das Team vom Bürgerservice Böheimkirchen
 
Böheimkirchen
Böheimkirchen
Kommentar erstellt am: 03.10.2023 um 16:52 Uhr
Titel: AW: Dammstraße Vorrangstraße?
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Grundsätzlich gilt auf Straßen gleichen Ranges der Rechtsvorrang und die Kreuzungsbereiche sind somit in Siedlungs- und Betriebsgebieten gleichermaßen geregelt. Die Vorrangstraße ins Betriebsgebiet ist die Betriebsstraße. Die Dammstraße dient nur als Verbindung und Zusatztafeln bzw. geänderte Vorrangregeln würden nur Sinn machen, wenn es derzeit erhöhte Gefahrenbereiche gibt und diese müssten dann auch verifiziert werden.
 
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