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Bürgermeister Dieter Egger
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Lärmbelästigung durch Konzerte ProKonTra

Meldungsnummer 30/2023
Erstellt am 01.06.2023 um 19:44 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Kaiser-Franz-Josef-Straße
6845 Hohenems
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 02.06.2023
Dauer 13 Stunden
BESCHREIBUNG
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Lieber Bürgerservice,

der Veranstaltungskalender beim ProKonTra wird meinem Gefühl nach dichter u. dichter, oft gibt es Veranstaltungen Freitags u. Samstags. Nun gibt es offenbar schon mitten unter der Woche Live Musik. Der Lärmpegel - mitten im Wohnbereich - ist dabei regelmäßig so hoch dass ich mich frage, ob meine Lärmschutzfenster defekt sind bzw. ob nicht doch irgendwo ein Fenster offen ist. Das testweise Öffnen eines Fenster belehrt mich aber leider immer eines Besseren. Oft geht der Lärm dann noch bis nach Mitternacht, 0:30 Uhr als Ende ist nicht unüblich.

In der warmen Jahreszeit ist die Situation üblicherweise noch schlimmer, dann werden meist die Fenster des ProKonTra offen gelassen und es fühlt sich so an, als ob die Musiker direkt vor dem eigenen Haus spielen. Mit dem Besitzer des Hauses wurde auch schon Kontakt aufgenommen, mit eher bescheidenem Erfolg.

Mir ist bewusst, dass das ABGB nicht sehr spezifisch ist bzgl. Lärmbelästigung ("örtliche Verhältnisse", "gewöhnliches Maß" ...), Einschalten der Polizei war mir bisher auch immer zu mühsam (in der Hoffnung / Befürchtung, dass bis die Polizei da ist, die Musik beendet / leiser ist), aber ich nehme an die Gemeinde hat bei Veranstaltungen doch ein Wörtchen mitzureden. Denn wie gesagt befindet sich das ProKonTra mitten im Wohngebiet, das Haus ist in allen Richtungen umgeben von Wohnhäusern, ergo mit "ortsüblicher" Lautstärke haben Punkrockkonzerte nichts zu tun.

Das Ganze ist kein neues Problem, aber es ließ sich noch irgendwie ertragen, als nur max. 1x pro Monat was los war.
KOMMENTARE
Hohenems
Hohenems
Kommentar erstellt am: 02.06.2023 um 09:10 Uhr
Titel: AW: Lärmbelästigung durch Konzerte ProKonTra
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Schönen guten Tag,

vielen Dank, dass Sie sich die Mühe einer Bürgermeldung gemacht haben. Wir haben seitens unserer Stadtpolizei folgende Rückmeldung erhalten:

Im § 2 Veranstaltungsgesetz heißt es:

3) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass bei der Abhaltung der Veranstaltung die Bestimmungen dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Er hat, erforderlichenfalls über behördlichen Anordnungen hinaus, dafür zu sorgen, dass

f) unzumutbare Belästigungen der Nachbarschaft und schwerwiegende Beeinträchtigungen der Umwelt vermieden und nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Das bedeutet konkret leider, dass Sie im Anlassfall die Polizei rufen können bzw. sollten, die nur dann entsprechend einschreiten und agieren kann, den Sachverhalt prüft und gegebenenfalls Anzeige erstattet, sollte die Lärmbelästigung eine schwerwiegende Beeinträchtigung darstellen.

Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
 
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