Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Hohenems. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hohenems!

Werte Besucherinnen und Besucher!

Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.

Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und bedanken uns jetzt schon für Ihre Mithilfe!

Bürgermeister Dieter Egger
Zurück zur Startseite

Vorrang bei Brücke regeln

Meldungsnummer 73/2022
Erstellt am 02.11.2022 um 20:43 Uhr
Kategorie Straßen/Wege/Verkehr
Standort Rheinhofstr. Gießenbach- Brücke
6845 Hohenems
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 03.11.2022
Dauer 13 Stunden
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Die Gießenbach-Brücke (Rheinhofstr.) hat keine Regelung wer Vorfahrt hat.
Bitte hier klare Verhältnisse schaffen.
Danke
KOMMENTARE
Hohenems
Hohenems
Kommentar erstellt am: 03.11.2022 um 10:19 Uhr
Titel: AW: Vorrang bei Brücke regeln
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Schönen guten Tag,

vielen Dank für Ihre Bürgermeldung. Die Stadtpolizei hat uns zu Ihrem Anliegen folgendes mitgeteilt:

Die Vorfahrt ist im § 10 Straßenverkehrsordnung geregelt:

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem entgegenkommenden Fahrzeug rechtzeitig und ausreichend nach rechts auszuweichen.

(2) Kann nicht oder nicht ausreichend ausgewichen werden, so sind die einander begegnenden Fahrzeuge anzuhalten. In einem solchen Fall muss jenes Fahrzeug zurückgefahren werden, mit dem dies wegen seiner Art und wegen der örtlichen Verhältnisse leichter möglich ist.

Eine weitere Regelung mit Schildern erscheint wegen der Übersichtlichkeit und der Fahrzeugfrequenz nicht notwendig.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie gerne direkt die Kollegen der Stadtpolizei unter Tel. 05576/7101-1520 oder E-Mail polizei@hohenems.at

Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN