Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Hohenems. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hohenems!

Werte Besucherinnen und Besucher!

Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.

Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und bedanken uns jetzt schon für Ihre Mithilfe!

Bürgermeister Dieter Egger
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Wohlfühlstadt

Meldungsnummer 69/2023
Erstellt am 15.11.2023 um 22:15 Uhr
Kategorie Straßen/Wege/Verkehr
Standort Radetzkystrasse
6845 Hohenems
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 21.11.2023
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Lebensqualität und Sicherheit steht für die Stadt Hohenems im Mittelpunkt. Deshalb hat sie vernünftigerweise ein Tempolimit von 30 km/h auf den Gemeindestrassen erlassen. Auf den Landesstrassen die durch die Stadt führen stehen die zum teil ältesten Wohnhäuser der Stadt. Hier wohnen die von den negativen Auswirkungen des Verkehrs am meisten betroffenen Bürger. Was unternimmt die Stadt Hohenems konkret bei der BH Dornbirn und beim Land damit diese Bürger auch entlastet werden und sich zur Wohlfühlstadt zugehörig fühlen können?
KOMMENTARE
Hohenems
Hohenems
Kommentar erstellt am: 16.11.2023 um 12:11 Uhr
Titel: AW: Wohlfühlstadt
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Schönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bürgermeldung. Wir haben Ihr Anliegen intern an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet und melden uns an dieser Stelle, sobald wir weitere Infos für Sie vorliegen haben.
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
 
Hohenems
Hohenems
Kommentar erstellt am: 21.11.2023 um 10:50 Uhr
Titel: AW: Wohlfühlstadt
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Schönen guten Tag,

vielen Dank für Ihre Bürgermeldung und die Geduld. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung können wir Ihnen gerne folgendes mitteilen:

Wie sind bemüht, das Verkehrssystem laufend dahingehend zu optimieren, dass einerseits mobile Bedürfnisse für alle Verkehrsteilnehmer (Transport von Personen, Waren und Gütern zur Sicherung der Daseinsfunktionen: Wohnen, Arbeiten, Erholen, Versorgen etc.) bestmöglich abgedeckt werden und andererseits nach den Prinzipien der Sicherheit, Gesundheit, der Platz- und Ressourcenschonung sowie der Immissions- und Umweltverträglichkeit gehandelt wird. All dies muss eingebettet in den bestehenden Rechtsrahmen umgesetzt werden.

Der Umsetzung der aktuell geltenden Geschwindigkeiten vorausgehend, wurden Grundlagenforschungen zu verschiedenen verkehrsplanerischen Attributen für Hohenems zusammengetragen. Aufgrund dieser detaillierten Arbeit war es möglich, ein Argumentarium zu erarbeiten, wodurch sich die aktuellen Geschwindigkeiten ableiten. Aufgrund der Zuständigkeiten, die sich aus der Rechtsordnung ergeben, ist es für die Stadt im eigenen Wirkungsbereich möglich, solche Verfahren bei Gemeindestraßen anzuwenden, nicht aber bei Landesstraßen, die in die Kompetenz des Landes Vorarlberg fallen.

Unabhängig davon wirkt die Stadt Hohenems auch auf die – in diesem Falle – zuständige Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ein, um, wo es inhaltlich und rechtlich möglich ist, Anpassungen im Sinne der oben genannten Ziele anzuregen. Es ist zu beachten, dass Änderungen in der Geschwindigkeit nur unter dem Vorliegen von verkehrsplanerisch relevanten Attributen möglich sind. Die vom Rechtsrahmen vorgegebene Normgeschwindigkeit ist in der Straßenverkehrsordnung mit 50 km/h festgelegt.
Auf einer Straße, wie beispielweise der Lustenauer Straße, der Radetzkystraße, der Kaiser-Franz-Josef-Straße, der Bahnhofstraße, der Rudolf-von-Ems-Straße oder der Diepoldsauer Straße neben anderen, die in ihrer Funktion als zentrale örtliche und überörtliche Verbindung und in ihren vorherrschenden Dimensionen der Straße (diese Elemente stehen in einem Verhältnis zu einander) auf eine gewisse notwendige Frequenz ausgelegt sind, ist es aus verkehrsplanerischer Perspektive nur dann möglich andere Geschwindigkeiten festzusetzen, wenn verkehrsplanerisch relevante Aspekte für eine Änderung sprechen.
Dies ist aus fachlicher Sicht aktuell nicht möglich. Wo es uns möglich ist, werden wir in Abstimmung mit den zuständigen Stellen nach Lösungen im Sinne der oben genannten Ziele suchen und diese dann auch umsetzen.

Uns ist bewusst, dass damit nicht alle sofort und zur jeweils subjektiven Zufriedenheit bedient werden können. Wir versichern Ihnen, im Sinne der Allgemeinheit im besten öffentlichen Interesse das Verkehrssystem in Hohenems fortlaufend weiterzuentwickeln.

Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
 
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