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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fußgänger Ampel

Meldungsnummer 520/2022
Erstellt am 28.08.2022 um 19:21 Uhr
Kategorie Ampeln (Störungsmeldungen, Wartung, Steuerung)
Standort Brunecker Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 06.09.2022
Dauer 8 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Fußgänger Ampel in der Bruneckerstrasse beim Hauptbahnhof (direkt neben der Polizei Station) müsste bitte geprüft werden. Die Autofahrer bekommen 2x,teilweise 3x grün bevor die Fußgänger Ampel auf grün schaltet (trotz mehrmaligem "Bitte drücken" direkt an der Ampel). Die Folge ist, dass die Passanten alle bei rot über die Straße gehen. Außerdem ist das grün Signal viel zu kurz. Eine ältere Dame schaffte kaum 2 Schritte und schon war wieder rot. Ich selbst mit normaler Schrittgeschwindigkeit komme zur Hälfte, bevor die Ampel auf rot dreht. Ist suboptimal wenn die Polizisten aus dem Fenster schauen.
Danke fürs prüfen.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.09.2022 um 09:25 Uhr
Titel: AW: Fußgänger Ampel
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Meldung.
Wir werden hier eine Anpassung durchführen, um die Situation für Fußgänger zu verbessern.
Dabei werden wir uns auch die Grünzeit anschauen und diese bei Bedarf verlängern.
Generell ist zu der Grünzeit zu sagen:
Der Fußgänger muss mindesten 50% des Schutzweges in der Grünzeit queren können. Zur Grünzeit gehören auch die 4 Sekunden grün-blinken.
Den restlichen Weg quert er in der sogenannten Schutzzeit.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne direkt unter ampel@innsbruck.gv.at kontaktieren.

Freundliche Grüße,
Verkehrsmanagement
 
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