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Boznerplatz: Radfahrerüberfahrt und Schutzweg

Meldungsnummer 338/2024
Erstellt am 25.03.2024 um 22:33 Uhr
Kategorie Baustellen
Standort Boznerplatz
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 11 Kommentare
Erledigt am 27.03.2024
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Ich hätte ein paar Fragen zu Radfahrerüberfahrt und Schutzweg an der Kreuzung Brixnerstraße/Wilhelm-Greil-Straße am Boznerplatz:

1) Ist die nur noch halb markierte Radfahrerüberfahrt noch vollständig gültig? Haben also Radfahrer, welche die Radfahrerüberfahrt von Süden nach Norden fahrend benutzen, Vorrang gegenüber Verkehrsteilnehmern die von rechts aus der Brixnerstraße kommen?
Diese Frage wurde in Meldung 66/2024 von einem weiteren Teilnehmenden bereits gestellt, aber leider nicht beantwortet.

2) Warum werden Verkehrsschilder auf dem Radfahrstreifen und der Radfahrerüberfahrt aufgestellt? Könnten diese nicht auch am gesperrten Mittelstreifen oder, falls genügend Platz, am Gehsteigrand aufgestellt werden?

3) Aus welchem Grund ist die Sperre des Schutzwegs über die Brixnerstraße notwendig und wie ist diese mit der beabsichtigten Förderung von Fußgängern vereinbar?

Danke und mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 27.03.2024 um 11:47 Uhr
Titel: AW: Boznerplatz: Radfahrerüberfahrt und Schutzweg
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Sehr geehrter Herr W!

Vielen Dank für ihre Eingabe. Bei den derzeitigen Bauarbeiten rund um den Bozner Platz sind erhebliche Verkehrsmaßnahmen erforderlich, die leider zu Verkehrsbehinderungen führen und daher Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer auftreten. Derzeit ist wegen der Baustelle die Verkehrslichtsignalanlage an der Kreuzung Bozner Platz / Wilhelm-Greil-Straße / Meraner Straße nicht in Betrieb und die Kreuzung ist durch Verkehrszeichen geregelt. Aufgrund der baustellbedingten Einengungen (derzeitig Fahrbahneinengung bzw. Einbahnregelung in der nördlichen Wilhelm-Greil-Straße) ist während den Bauarbeiten die Radfahrerüberfahrt nicht gültig. Es ist auch keine Radfahrerüberfahrt beschildert.
In der derzeitigen Bauphase wurde an der betroffenen Kreuzung der Fußgängerschutzweg über den Bozner Platz im ostseitigen Kreuzungsbereich aus Sicherheitsgründen wegen der langen Querungslänge (17m) entfernt, da die Verkehrslichtsignalanlage nicht in Betrieb ist. An den anderen Querungstellen ist an dieser Kreuzung ein Fußgängerschutzweg vorhanden. In der kommenden Woche (KW 14) ändert sich die Bauphase, in der auch ein Fußgängerschutzweg über den ostseitigen Kreuzungsbereich vorgesehen ist.
Um Verständnis wird ersucht.

Freundliche Grüße
Baustellenkoordination
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 02.04.2024 um 22:30 Uhr
Titel: AW: AW: Boznerplatz: Radfahrerüberfahrt und Schutzweg
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Sehr geehrte Damen und Herren der Baustellenkoordination,

vielen Dank für die ausführliche Erläuterungen.

Zu 1)
Darf ich noch die Frage anschließen, woran genau man erkennen kann, ob eine markierte Überfahrt oder ein Schutzweg gültig ist oder nicht. Ist eine Überfahrt/ein Schutzweg nur gültig wenn entsprechend beschildert? Sind alle weißen Bodenmarkierungen ungültig oder nur jene, die orange durchgekreuzt sind?
Schutzweg und Radfahrerüberfahrt an der Querung der Meranerstraße im westseitigen Kreuzungsbereich sind nicht beschildert. Sind diese also ebenfalls ungültig?

Zu 3)
Wie die Entfernung eines Schutzwegs der Sicherheit der Fußgänger dienen soll, erschließt sich mir nicht ganz. Mussten hier konkrete Vorgaben oder Richtlinien befolgt werden und wenn ja, welche?

Danke und mit freundlichen Grüßen
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 03.04.2024 um 15:27 Uhr
Titel: AW: AW: AW: Boznerplatz: Radfahrerüberfahrt und Schutzweg
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Sehr geehrter Herr W!
Danke für Ihre Nachricht. An der Kreuzung Wilhelm-Greil-Straße / Meraner Straße / Bozner Platz ist die Verkehrslichtsignalanlage ausgeschaltet. Das bedeutet, die Kreuzung wird mittels Verkehrszeichen geregelt. Die Hinweisbeschilderung "Kennzeichnung eines Schutzweges" beim Fußgängerüberweg über die Meraner Straße ist mittlerweile wieder vorhanden, diese ist leider abhanden gekommen.
Zur weiteren Frage:
Fußgängerschutzwege, die nicht signalgeregelt sind, dürfen nur über eine Fahrspur pro Richtung angelegt werden. Über den ostseitigen Kreuzungsbereich führt eine Fahrspur in Fahrtrichtung Westen, eine Fahrspur in Richtung Osten und unmittelbar südlich davon besteht eine zusätzliche Ein- Ausfahrt zur Lagerfläche, die von Baufahrzeugen genutzt wird. Das bedeutet, es bestehen in Richtung Osten eigentlich 2 Fahrspuren. Auch wären die Fußgänger am Fußgängerschutzweg direkt vor der Lagerfläche, die von Baustellenfahrzeugen befahren wird, einige Gefahren ausgesetzt. Daher wurde auf den dortigen Schutzweg verzichtet.
Mittlerweile ist diese Bauphase nicht mehr gültig, der Schutzweg über den ostseitigen Kreuzungsbereich ist (etwas abgerückt) wieder vorhanden.

Freundliche Grüße
Baustellenkoordination
 
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Kommentar erstellt am: 30.03.2024 um 15:19 Uhr
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Sehr geehrte Baustellenkoordination. Auch wenn die Überfahrt nicht (mehr) genehmigt ist, wird sie vor allem von Baufahrzeugen illegalerweise laufend genutzt! Ein Sackgassen/Umkehrschild wäre mehr als angebracht!!!
 
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