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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Plastikmüll

Meldungsnummer 684/2021
Erstellt am 10.11.2021 um 12:52 Uhr
Kategorie IKB - Abfallwirtschaft
Standort Gramartstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 16.11.2021
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Alle Monate kurz vor der Plastikmüllabholung ein ähnliches Bild.
Mit der Bitte um Beseitigung und um eine längerfristige Lösung zu installieren. (ZB umzäunte Sammelstellen)
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 10.11.2021 um 13:07 Uhr
Titel: AW: Plastikmüll
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Bürgermeldung.

Wir kümmern uns um die Bearbeitung Ihres Anliegens und informieren Sie über die Erledigung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr IKB-Kundenservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 16.11.2021 um 12:06 Uhr
Titel: AW: Plastikmüll
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Sehr geehrte Damen und Herren!

Bei der gegenständlichen Sammelstelle handelt es sich nicht um eine öffentliche Sammelstelle sondern um einen Sammelpunkt auf einer vereinbarten Fläche, bei dem die Abfallbehälter von einer oder mehreren Privatpersonen für den Entsorger bereitgestellt werden.

Die Zuständigkeit dafür fällt somit direkt an die Nutzer der Sammelstelle (Hausverwaltung, EigentümerInnen, BewohnerInnen der Liegenschaft), ebenso obliegt auch die ordnungsgemäße und zum richtigen Zeitpunkt getätigte Bereitstellung der Abfallgebinde dem angesprochenen Personenkreis. Selbstverständlich steht es den Benutzern frei, unter Beachtung der Eigentumsverhältnisse und weiterer allfälliger Vorschriften allenfalls bauliche Maßnahmen zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr IKB-Kundenservice
 
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