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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Beleuchtung Haltestelle

Meldungsnummer 933/2023
Erstellt am 08.11.2023 um 18:02 Uhr
Kategorie IKB - Straßenbeleuchtung
Standort Dr.-Stumpf-Straße 80
6020 Innsbruck
Status Nicht möglich
Kommentare 3 Kommentare
BESCHREIBUNG
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Die Beleuchtung der Haltestelle Ingenuin-Fischler-Str. ist defekt. Bitte ggf. weiterleiten an die IVB.
DANKE
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Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 09.11.2023 um 13:38 Uhr
Titel: AW: Beleuchtung Haltestelle
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Guten Tag,
für Ihr Anliegen ist die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG zuständig, +43 800 500 502, kundenservice@ikb.at,
Ihre Meldung wurde weitergeleitet, und ist bereits zur Erledigung eingetaktet.
Beste Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 09.11.2023 um 14:04 Uhr
Titel: AW: Beleuchtung Haltestelle
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Bürgermeldung.

Wir kümmern uns um die Bearbeitung Ihres Anliegens und informieren Sie Anschluss gerne erneut.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr IKB-Kundenservice
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 16.11.2023 um 08:51 Uhr
Titel: AW: Beleuchtung Haltestelle
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Bürgermeldung.

Nach interner Abstimmung möchte wir Ihnen mitteilen, dass die Beleuchtung an den Haltestellen nicht in die Zuständigkeit der IKB fällt. Wir bitten Sie Ihr Anliegen an die IVB zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr IKB-Kundenservice
 
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