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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Hundegefährdung auf Spielplätzen

Meldungsnummer 725/2023
Erstellt am 22.09.2023 um 21:09 Uhr
Kategorie Kinderspielplätze, Sportplätze, Grünanlagen
Standort Viktor-Franz-Hess Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 25.09.2023
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Liebes Team,
danke, dass es hier die Möglichkeit gibt, sehr unkompliziert Meldungen zu verfassen.

Wir wohnen in Innsbruck bei der Technik und nützen fast täglich die wunderschönen Lohbach Spielplätze mit unseren Kindern. Leider kommt es fast immer vor, dass Hundebesitzer genau an den Spielplätzen ihre Hunde (ohne Maulkorb) von der Leine nehmen und laufen lassen. Ich persönlich habe um meine Kinder Angst, dass etwas passiert. Das Gesetz sagt ja auch Leinen- oder Maulkorbpflicht in der ganzen Stadt, bei Orten mit vielen Menschen und vor allem Kinderspielplätzen muss der Hund an die Leine und es besteht zudem Maulkorbpflicht.

Ich wünsche mir, dass meine Kinder sorgenlos und ohne Gefahr auf den Spielplätzen toben können. Von der Stadt Innsbruck wünsche ich mir daher Maßnahmen, vor allem Kontrollen an den Spielplätzen mit ggf. Strafen, aber auch, dass die Hunde ihren Platz haben z.B. eingezäunte Bereiche.

Vielen lieben Dank!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 25.09.2023 um 10:05 Uhr
Titel: AW: Hundegefährdung auf Spielplätzen
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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Meldung.

Leider gibt es immer noch HundehalterInnen welche sich nicht an die geltende Leinen- bzw. Maulkorbpflicht halten.

Nachdem die mobile Überwachungsgruppe der Stadt für die Kontrolle der Einhaltung der Park- und Spielplatzordnung verantwortlich
ist werde ich Ihre Meldung an die dortige Dienststelle, mit der Bitte um verstärkte Kontrolle der von Ihnen angesprochenen Bereiche,
weiterleiten.
Hilfreich für die dortigen MitarbeiterInnen ist auch die Meldung von aktuellen Vergehen unter 0512 5360 1272. Diese Nummer ist täglich 24 Stunden erreichbar.

Bezüglich der von Ihnen angesprochen eingezäunten Bereiche für Hunde kann ich Ihnen mitteilen, dass es im Stadtgebiet sieben
Freilaufzonen gibt in denen Hunde ohne Leine bzw. Maulkorb Auslauf finden.

Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Grünanlagen
 
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