Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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weg mit laubbläsern!
Meldungsnummer | 771/2022 |
Erstellt am | 21.11.2022 um 14:04 Uhr |
Kategorie |
Kinderspielplätze, Sportplätze, Grünanlagen
|
Standort |
olympiastrasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 22.11.2022 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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wie kann es sein, dass in zeiten wie diesen laubbläser aktiv sind? was spricht gegen die guten alten rechen, die ohne benzin auskommen? können sie mir bitte den grund verraten, warum diese umweltschädlichen unnötigen geräte im einsatz sind?
herzlich
anna schöpf
herzlich
anna schöpf
KOMMENTARE
Sehr Geehrte,
grundsätzlich kann zur Verwendung von Laubblasgeräten gesagt werden, dass diese Geräte eine enorme Arbeitserleichterung darstellen, und bei sachgerechtem und durchdachtem Einsatz äußerst hilfreich, und entsprechend betriebskostensenkend bei der Grünflächenpflege sind. Unter anderem wirkt sich das auch bei Wohnanlagen, wo der Aufwand für die Grünflächenpflege über die Betriebskosten an die Mieter verrechnet wird, positiv aus.
Seit mehreren Jahren ersetzen wir im Amt für Grünanlagen die motorbetriebenen Geräte sukzessive durch Elektrogeräte, welche unter anderem entsprechend leiser sind.
Schon lange hat sich das Amt für Grünanlagen auch selbst eine Verwendungsbeschränkung bei diesen Maschinen auferlegt. Wir verwenden diese Geräte nur noch in jenen Monaten, wo tatsächlich Laub zu entsorgen ist, und da nur zu nachfolgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 15:00 – 16:30; Freitag: 9:00 – 12:00
Durch diese Regelung ist gewährleistet, dass in den Morgen-/Abendstunden, und in der Mittagszeit, für die Bevölkerung die gewünschte Ruhe gegeben ist.
Unsere Laubbläser kommen in den angeführten Monaten durchschnittlich an 15 Tagen zum Einsatz, in den Monaten Dezember bis Februar ist es witterungsbedingt (Schnee) wesentlich weniger.
Zum Schutz von Insekten und Kleinlebewesen belassen wir das Laub in größeren Strauchflächen über die Wintermonate. Es wird lediglich ein Randstreifen in der Breite von ca. 1 m gesäubert, damit durch den Wind das Laub nicht sofort wieder auf Verkehrs- bzw. Grünflächen geweht wird.
Seit vergangenem Jahr schütten wir in unseren Anlagen auch Laubhäufen als Überwinterungsmöglichkeit für Igel auf.
Man sollte beim Thema Laubentsorgung jedenfalls auch bedenken, dass wir nicht die Fläche eines kleinen Hausgartens, wo es durchaus „nett“ ist mal einen halben Tag mit dem Fächerbesen Laub zu putzen, betreuen. Wir haben in unseren Park-, Spiel- und Sportanlagen mehrere 100.000 m² Grünflächen, über mehrere Monate, von Laub zu reinigen. Dementsprechend müssen wir auch technische Hilfsmittel einsetzen und sind auf diese angewiesen.
Wir sind daher der Meinung, dass durch die unsererseits bereits getätigten Maßnahmen (Einschränkung Betriebszeiten, Umstieg auf Elektrogeräte, Belassen des Laubes in größeren Strauchflächen), in Verbindung mit einer fach- und sachgerechten Verwendung durch auf das Thema sensibilisierte Mitarbeiter, eine schädliche Immissionsbelastung ausreichend hintangehalten werden kann und der Einsatz von Laubbläsern in der von uns praktizierten Art und Weise durchaus gerechtfertigt ist.
Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Amt für Grünanlagen
grundsätzlich kann zur Verwendung von Laubblasgeräten gesagt werden, dass diese Geräte eine enorme Arbeitserleichterung darstellen, und bei sachgerechtem und durchdachtem Einsatz äußerst hilfreich, und entsprechend betriebskostensenkend bei der Grünflächenpflege sind. Unter anderem wirkt sich das auch bei Wohnanlagen, wo der Aufwand für die Grünflächenpflege über die Betriebskosten an die Mieter verrechnet wird, positiv aus.
Seit mehreren Jahren ersetzen wir im Amt für Grünanlagen die motorbetriebenen Geräte sukzessive durch Elektrogeräte, welche unter anderem entsprechend leiser sind.
Schon lange hat sich das Amt für Grünanlagen auch selbst eine Verwendungsbeschränkung bei diesen Maschinen auferlegt. Wir verwenden diese Geräte nur noch in jenen Monaten, wo tatsächlich Laub zu entsorgen ist, und da nur zu nachfolgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 15:00 – 16:30; Freitag: 9:00 – 12:00
Durch diese Regelung ist gewährleistet, dass in den Morgen-/Abendstunden, und in der Mittagszeit, für die Bevölkerung die gewünschte Ruhe gegeben ist.
Unsere Laubbläser kommen in den angeführten Monaten durchschnittlich an 15 Tagen zum Einsatz, in den Monaten Dezember bis Februar ist es witterungsbedingt (Schnee) wesentlich weniger.
Zum Schutz von Insekten und Kleinlebewesen belassen wir das Laub in größeren Strauchflächen über die Wintermonate. Es wird lediglich ein Randstreifen in der Breite von ca. 1 m gesäubert, damit durch den Wind das Laub nicht sofort wieder auf Verkehrs- bzw. Grünflächen geweht wird.
Seit vergangenem Jahr schütten wir in unseren Anlagen auch Laubhäufen als Überwinterungsmöglichkeit für Igel auf.
Man sollte beim Thema Laubentsorgung jedenfalls auch bedenken, dass wir nicht die Fläche eines kleinen Hausgartens, wo es durchaus „nett“ ist mal einen halben Tag mit dem Fächerbesen Laub zu putzen, betreuen. Wir haben in unseren Park-, Spiel- und Sportanlagen mehrere 100.000 m² Grünflächen, über mehrere Monate, von Laub zu reinigen. Dementsprechend müssen wir auch technische Hilfsmittel einsetzen und sind auf diese angewiesen.
Wir sind daher der Meinung, dass durch die unsererseits bereits getätigten Maßnahmen (Einschränkung Betriebszeiten, Umstieg auf Elektrogeräte, Belassen des Laubes in größeren Strauchflächen), in Verbindung mit einer fach- und sachgerechten Verwendung durch auf das Thema sensibilisierte Mitarbeiter, eine schädliche Immissionsbelastung ausreichend hintangehalten werden kann und der Einsatz von Laubbläsern in der von uns praktizierten Art und Weise durchaus gerechtfertigt ist.
Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Amt für Grünanlagen
Alles nur faule Ausreden. Schon komisch, dass die Laubbläser in der Stadt Graz seit Jahren VERBOTEN sind. Und da funktioniert es auch. Warum bei uns nicht?
Und schon mal dran gedacht, wie toll es für die Bewohner, welche von der harten Nachtschicht kommen (Polizisten, Krankenpersonal, Eisenbahner,...) und dann diese so tollen Geräte stundenlang hören müssen??? Eindeutig die falschen Menschen in den jeweiligen Abteilungen tätig.
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