Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Verbot Laubbläser -Stadt Innsbruck
Meldungsnummer | 343/2021 |
Erstellt am | 11.06.2021 um 15:38 Uhr |
Kategorie |
Lob und Anerkennung
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 25.06.2021 |
Dauer | 13 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
1 bewerten)
von 5 (
Sehr lobend muss ich lesen, dass sich die Stadt Innsbruck dem Thema Laubbläser angenommen hat.
(Leider vom land Tirol gerade blockiert!)
Die Situation im städtischen Bereich mit Laubbläsern ist unterträglich.
Es gibt Hausmeisterservices die nahezu täglich (!) bei nahezu jeder Witterung diese Lärm- und Feinstaubmonster benützen.
Auf die Frage ob das notwendig ist kommt folgende Antwort eines Hausmeisterservices:
" Solange Stadt /Land uns dies erlaubt, können Sie uns das nicht verbieten."
Bitte bleiben Sie mit Nachdruck und Ausdauer an diesem Thema dran, damit Innsbruck zu einer lebenswerteren Stadt wird!
Vielen Dank!
(Leider vom land Tirol gerade blockiert!)
Die Situation im städtischen Bereich mit Laubbläsern ist unterträglich.
Es gibt Hausmeisterservices die nahezu täglich (!) bei nahezu jeder Witterung diese Lärm- und Feinstaubmonster benützen.
Auf die Frage ob das notwendig ist kommt folgende Antwort eines Hausmeisterservices:
" Solange Stadt /Land uns dies erlaubt, können Sie uns das nicht verbieten."
Bitte bleiben Sie mit Nachdruck und Ausdauer an diesem Thema dran, damit Innsbruck zu einer lebenswerteren Stadt wird!
Vielen Dank!
KOMMENTARE
Ich hätte gerne dazu eine Antwort:
*****Es ist ein Wahnsinn, dass diese nachweislich umweltschädlichen und lärmerregenden Laubbläser wegen angeblicher nicht belastenden Schadstoffen vom Land Tirol weiter erlaubt sind!
ICH würde gerne bitte diese angeblichen Statistiken vom Land Tirol öffentlich sehen! DANKE.*****
*****Es ist ein Wahnsinn, dass diese nachweislich umweltschädlichen und lärmerregenden Laubbläser wegen angeblicher nicht belastenden Schadstoffen vom Land Tirol weiter erlaubt sind!
ICH würde gerne bitte diese angeblichen Statistiken vom Land Tirol öffentlich sehen! DANKE.*****
Lieber Herr ,
die Prüfung erfolgte durch das Land Tirol. Seitens der Stadt Innsbruck kann Ihnen dazu leider Auskunft erteilt werden.
Freundliche Grüße
Jasmin Kompatscher
die Prüfung erfolgte durch das Land Tirol. Seitens der Stadt Innsbruck kann Ihnen dazu leider Auskunft erteilt werden.
Freundliche Grüße
Jasmin Kompatscher
Lieber Herr ,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bürgermeister Willi, wie andere politische Vertreter:innen, hätte sich ein Verbot von Laubbläsern sehr gewünscht. Leider konnte dem Ersuchen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol, eine entsprechende Verordnung zu erlassen, nicht entsprochen werde – in Bezug auf ein mögliches Verbot fehlt daher nach wie vor die rechtliche Handhabe. Eine „Laubbläser-Verordnung“ ähnlich der des Landes Steiermark müsste sich auf das Immissionsschutzgesetz – Luft stützen und könnte nur dann erlassen werden, wenn sie erforderlich wäre, um die verbindlichen Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten. Laut Land Tirol leisten Laubbläser aber keinen Beitrag zur Stickoxidbelastung und können daher nicht verboten werden.
Beim städtischen Amt für Grünanlagen erfolgt bereits ein sukzessiver Umstieg auf elektrobetriebenen Geräten.
Freundliche Grüße
Jasmin Kompatscher
Büro des Bürgermeisters
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bürgermeister Willi, wie andere politische Vertreter:innen, hätte sich ein Verbot von Laubbläsern sehr gewünscht. Leider konnte dem Ersuchen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol, eine entsprechende Verordnung zu erlassen, nicht entsprochen werde – in Bezug auf ein mögliches Verbot fehlt daher nach wie vor die rechtliche Handhabe. Eine „Laubbläser-Verordnung“ ähnlich der des Landes Steiermark müsste sich auf das Immissionsschutzgesetz – Luft stützen und könnte nur dann erlassen werden, wenn sie erforderlich wäre, um die verbindlichen Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten. Laut Land Tirol leisten Laubbläser aber keinen Beitrag zur Stickoxidbelastung und können daher nicht verboten werden.
Beim städtischen Amt für Grünanlagen erfolgt bereits ein sukzessiver Umstieg auf elektrobetriebenen Geräten.
Freundliche Grüße
Jasmin Kompatscher
Büro des Bürgermeisters
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