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Karwendelbrücke: Verkehrsbehinderung und Gefährdung durch sitzende und schlafende Obdachlose Tag und Nacht

Meldungsnummer 402/2023
Erstellt am 20.06.2023 um 18:05 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort Karwendelbrücke
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 25.07.2023
Dauer 34 Tage
BESCHREIBUNG
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Der Fuss- und Radverkehr auf der Karwendelbrücke wird immer noch von sitzenden und lagernden Personen behindert!
Heute sitzen dort sogar 3 Personen.
Trotz mehrerer Bürgermeldungen hat sich die Situation nicht verändert.
PS: Entlang des Innufers ist ausreichend Platz zum Sitzen.

Ich bitte um Hilfe und endlich eine Lösung des Problems.
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 21.06.2023 um 07:34 Uhr
Titel: AW: Karwendelbrücke: Verkehrsbehinderung und Gefährdung durch sitzende und schlafende Obdachlose Tag und Nacht
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Gestern (20.06) zumindest bis 21:30 lag er immer noch an dieser Stelle. Früher war er um diese Zeit nicht mehr an seinem "Stammplatz". Ich mache mir immer sorgen, dass er irgendwann nicht mehr aufwacht. Soll ich nächstes mal die MÜG oder jemanden anrufen?
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 21.06.2023 um 08:27 Uhr
Titel: AW: Karwendelbrücke: Verkehrsbehinderung und Gefährdung durch sitzende und schlafende Obdachlose Tag und Nacht
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Sehr geehrte Melderin,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Klaus Feistmantl, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 23.06.2023 um 10:26 Uhr
Titel: AW: Karwendelbrücke: Verkehrsbehinderung und Gefährdung durch sitzende und schlafende Obdachlose Tag und Nacht
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Sehr geehrte Frau O., werter Herr F.!

Wir, von der Allgemeinen Sicherheit, haben seit 16.06. folgende Schritte unternommen:
Tägliche Bestreifung, 1-2x, des Areals und Dokumentation der Situation (mit Ansprache/ Gespräch). Verbindungsaufnahme mit dem Verein für Obdachlose/ Teestube (führt auch Besuche vor Ort durch, darüber darf inhaltlich keine Auskunft erteilt werden). Auch die Polizei wurde informiert. Ebenso wurden andere Fachdienststellen damit befasst.
Ich darf dazu festhalten, dass im Personalpool des Amtes Allgemeine Sicherheit kein sozialarbeiterisches Personal vorhanden ist.

Dies ist für uns ein herausforderndes Thema, wobei festgehalten werden muss, dass niemand, so auch in diesem Fall, "entfernt" werden kann. Bei der betreffenden Person wurden Angebote für Unterkunft, Verpflegung etc. gemacht, um hier insbesondere für die Person eine Verbesserung zu erlangen.

Ich darf Ihnen des Weiteren versichern, dass es für besagte Person – wie in fast allen ähnlich gelagerten Fällen – ausreichend Hilfs- und Unterstützungsangebote gibt. Niemand MUSS in Innsbruck dauerhaft auf der Straße leben. Allerdings kommt es vor, dass die entsprechenden Angebote nicht angenommen werden. Meist sind psychische Erkrankungen und/oder Sucht-Biographien der Grund, dass sich diese Menschen nicht oder nur widerwillig helfen lassen. Wir werden weiterhin versuchen, mit dem Mann eine Lösung zu finden.

Gegen den Willen des Betroffenen Zwangsmaßnahmen zu setzen – wie etwa die zwangsweise Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung – ist weder rechtlich möglich noch langfristig zielführend.

Sollten Sie sich bedroht fühlen, oder bedroht werden, bitte zögern Sie nicht die nächste Polizeidienststelle zu verständigen!

Abschließend darf ich mich für Ihre Sorge bedanken und Ihnen versichern, dass wir sicher nicht wegschauen und stehe auch gerne telefonisch für Fragen zur Verfügung.
BG,
Klaus Feistmantl

 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 28.06.2023 um 23:48 Uhr
Titel: AW: AW: Karwendelbrücke: Verkehrsbehinderung und Gefährdung durch sitzende und schlafende Obdachlose Tag und Nacht
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Nach wie vor blockieren ein Obdachloser permanent und eine weitere Person regelmäßig die Karwendelbrücke.

Die Brücke ist als Verkehrsverbindung für Radfahrer und Fussgänger vorgesehen und nicht zum Sitzen und Wohnen. Dafür gibt es am Inn entlang ausreichend Platz.

Da die Karwendelbrücke sehr schmal ist, müssen sich Fussgänger und Fahrradfahrer ohnehin eine Fahrspur für jede Richtung teilen.
Ist das nicht eine Verkehrsbehinderung und Verkehrsgefährdung? Meiner Meinung nach JA!
Wegen den erzwungenen Ausweichmanövern können Unfälle mit Personenschäden passieren.
Bereits mit Bürgermeldung vom 16.06.2023 378/2023 wurde auf die Unfallgefahr hingewiesen und ein Fast-Unfall gemeldet.

Ist es trotz dieser Verkehrsgefährdung nicht möglich die Brücke mit Hilfe der Polizei von blockierenden Personen freizuhalten?
 
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