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Lärmbelästigung durch Landesschießstand

Meldungsnummer 878/2023
Erstellt am 27.10.2023 um 12:47 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort Purnhofweg 60
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 5 Kommentare
Erledigt am 07.11.2023
Dauer 10 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen, um meine tief empfundene Besorgnis in Bezug auf die anhaltende Lärmbelästigung durch den Landesschießstand in Arzl auszudrücken. Als Anwohner von Arzl, Purnhofweg, erlebe ich nahezu täglich erhebliche Störungen aufgrund des Schließstandbetriebes.

Die Lärmbelästigung erfolgt durch die Schießübungen im Freien. Dies ist besonders beim Spazierengehen belastend für mich, jedoch auch für mein Baby, welches jedes Mal erschrickt und aufwacht. Die Spazierwege von Arzl führen leider genau links und rechts am Schießstand vorbei.
Der Schießstand befindet sich mitten im Naherholungsgebiet von Arzl und der Lärm ist weitreichend hörbar. Eigentlich sollten die Wanderungen in der Natur zur geistigen Erholung dienen, dies wird aber durch die sehr lauten, unregelmäßigen Schüsse massiv eingeschränkt. Ich lasse sehr gerne, auch aus umwelttechnischen Gründen, das Auto zuhause stehen und starte meine Wanderungen mit meinem Baby gerne direkt von zu Hause, leider muss ich weite Umwege gehen, um dem Lärm auszustellen.
Zudem sind die Schüsse an manchen Tagen bis in unseren Garten und bis nahezu auf die Gipfel der Nordkette hörbar und störend.
Ich verstehe, dass der Schießstand seine Daseinsberechtigung hat, jedoch glaube ich, dass es angemessene Maßnahmen geben sollte, um die Lärmbelästigung auf ein Minimum zu reduzieren. Ich möchte Sie daher dringend darum bitten, folgende Schritte zu unternehmen:
1. Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelästigung zu minimieren, wie beispielsweise die Installation von Schallschutzwänden oder die Festlegung von strengeren Zeitbeschränkungen für den Schießbetrieb
2. Die Schaffung eines Kommunikationskanals, über den die Anwohner über bevorstehende vermehrte Schießtätigkeiten (wie Wettkämpfe oder sonstige Veranstaltungen) rechtzeitig informiert werden, um sich besser darauf einstellen zu können.
Ich bin nach wie vor stolzer Bewohner unseres Stadtviertels und hoffe auf eine schnelle und positive Lösung für dieses Problem. Bitte lassen Sie mich wissen, wie die Gemeinde plant, mit dieser Angelegenheit umzugehen und welche Schritte unternommen werden, um die Lärmbelästigung zu reduzieren.

Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Aufmerksamkeit und Engagement für mein Anliegen.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 28.10.2023 um 19:57 Uhr
Titel: AW: Lärmbelästigung durch Landesschießstand
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DANKE für diesen Beitrag. Ich fahre mit meinem Rad fast täglich quasi direkt am Schießstand vorbei (Rechenhof-Weg). Ich empfinde es genaus wie die Meldeperson, dass die Störungen durch die knallenden Schüsse enervierend sind. Warum muss heutzutage noch immer ein Schießplatz im Freien etabliert sein? Warum kann man das nicht zB in einem Stollen durchführen ohne störende Lärmbelästigung der Anrainer bzw. Erholungssuchenden und auch der Tiere, die sich im Wald versteckt halten? Ersuche die Stadt um Erschaffung einer besseren Lösung. DANKE.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 07.11.2023 um 08:48 Uhr
Titel: AW: Lärmbelästigung durch Landesschießstand
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Sehr geehrte Frau G,

Vielen Dank für Ihre Meldung, die ich dem zuständigen Referatsleiter Veranstaltungen und Erhebungsdienst Herrn
Fikerle Stefan weitergeleitet habe.

MfG
Koland Thomas

Referent
Referat Öffentliche Ordnung
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 07.11.2023 um 09:29 Uhr
Titel: AW: Lärmbelästigung durch Landesschießstand
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Sehr geehrte Meldungsleger,

der Landesschießstand in Arzl wird seit 1968 von der Innsbrucker Hauptschützengesellschaft betrieben. Es bestehen Schießanlagen für Wurftauben, Pistolen, Langwaffen und Bogen.

Im Bereich der Pistolenanlage wurden schalldämmende Maßnahmen angebracht, die eine Lärmemission nahezu ausschließen. Bei der Wurftauben- bzw. Langwaffenanlage ist dies baulich nicht möglich. Eine vom Betreiber selbst angedachte Lösung durch die Verwendung von Schalldämpfern ist nicht realisierbar, da die Verwendung von Schalldämpfern grundsätzlich laut Waffengesetz 1996 nur aktiven JägerInnen mit gültiger Jagdkarte erlaubt ist.

Der Schießstand wird in den Sommermonaten (01.04. - 31.10.) von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr sowie in den Wintermonaten (01.11. - 31.03.) von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr betrieben. Dienstag, Sonn- und Feiertag ist der Schießstand geschlossen. Weitere Informationen hinsichtlich geplanter Veranstaltungen im Bereich des Schießstandes entnehmen Sie bitte der Homepage des Betreibers www.ihg-innsbruck.at.

Eine Verlegung des Schießstandes in einen Stollen ist technisch und baulich nicht realisierbar zumal uns Stollen in dieser Größenordnung nicht bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Fikerle
 
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Kommentar erstellt am: 13.11.2023 um 18:03 Uhr
Titel: AW: AW: Lärmbelästigung durch Landesschießstand
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Wann sollte man Ihrer Meinung nach dann mit Kindern spazieren gehen? Im Sommer nach 19 Uhr oder im Winter wenn es bereits dunkel ist?

Das Hauptproblem bei der Lärmbelästigung ist wahrscheinlich das Taubenschießen. Eine Schalldämmung in Form von Wänden ostseitig, dort gibt es nur einen niedrigen Erdhügel, wäre mit Sicherheit noch möglich und würde den Lärm vermutlich stark reduzieren. Auch Richtung Süden könnte man den Schallschutz relativ einfach verbessern z.B. westlich neben dem Gebäude gibt es überhaupt keinen Schutz, dort ist nur ein einfacher Zaun (siehe Bild vom 1. Kommentar)...

Am besten wäre es, das Areal komplett zu überdachen, dann werden nur die Personen durch Lärm belästigt, welche ihn selber verursachen. Familien, Sportler, Erholungssuchende, Anrainer, Tiere usw. bis weit auf die Gipfel der Nordkette (ja, das Schießen ist auch weit oben am Berg sehr laut und störend) bleiben verschont und das Problem wäre gelöst. Dafür müsste die Stadt/Land allerdings etwas mehr Geld in die Hand nehmen...
 
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Kommentar erstellt am: 13.11.2023 um 18:32 Uhr
Titel: AW: Lärmbelästigung durch Landesschießstand
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Der Schießstand muss echt nicht Innsbruck sein. Warum so viel Lärm machen für wenige Benützer erlaubt ist bleibt für mich nicht nachvollziehbar.

Es gab schon früher Meldungen:

Arzler Schießstand, Schießbetrieb am Sonntag https://www.buergermeldungen.com/Innsbruck/Buergermeldungen/MUeG-Laerm-Veranstaltungen/Arzler-Schiessstand-Schiessbetrieb-am-Sonntag

Worum kann man den Schießstand nicht verlegen? ZB eine Vereinbarung mit dem Militär treffen zur Nutzung von deren Übungsplatz in der Wattener Lizum?

Und wer braucht schon das Ton-Tauben-Schießen. Das machen die ja nur zum Spaß und als SPORT.

Solches Schießen als Sport ist aber wohl nicht mehr zeitgemäß. Und jedenfalls eine Belästigung für alle in der Nähe. Waffen nieder!
 
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