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Parken mit LKWs vor Wohnhäusern

Meldungsnummer 544/2023
Erstellt am 02.08.2023 um 14:03 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort Haller Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 07.08.2023
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
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Lt. Paragraph 24 STVO ist das Parken mit Nutzfahrzeugen in geringerem Anstand als 25m vor Wohnhäusern verboten.
Seit Monaten parken in der Nebenfahrbahn auf der Haller Straße (gegenüber Autoland) täglich ein, manchmzl sogar LKWs direkt vor den Häusern Haller Str. 182 bis 206, auch immer mit den Zwillingsreifen und dem rechten Vorderreifen am Gehsteig. MÜG und Polizei bereits mehrfach verständigt, bisher ohne Erfolg.
Zum Befüllen der Luftvorratsdruckbehälter muss so ein LKW den Motor im Stand laufen lassen, damit der Konpressor die Behälter füllt um die Feststellbremse überhaupt erst lösen zu können - teilweise früh morgens.

Entweder endlich Strafzettel verteilen oder ein Parkverbot für KFZ >3,5Tonnen verordnen!

Bitte endlich durchgreifen!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 07.08.2023 um 15:22 Uhr
Titel: AW: Parken mit LKWs vor Wohnhäusern
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