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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Parkplätze Zubringer

Meldungsnummer 460/2021
Erstellt am 19.07.2021 um 19:41 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort Innrain
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 20.07.2021
Dauer 13 Stunden
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Fahrer eines Firmenwagens hat uns heute erklärt, dass die zwei ausgewiesenen Zubringerparkplätze für allgemeine Liefertätigkeiten zur Verfügung stehen - dies begründet auf einer Aussage eines MÜG-Mitarbeiters.
Meines Erachtens nach sind diese zwei Parkplätze während der angeführten Zeiten ausschließlich für Zubringer und außerhalb dieser Zeit reguläre Parkzonenparkplätze.
Siehe Beschilderung.
Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 20.07.2021 um 08:41 Uhr
Titel: AW: Parkplätze Zubringer
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Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Zusatzschild zum oberen Verkehrszeichen besagt, dass hier das Halteverbot, das in der Zeit von Montag bis Freitag von 06:30 bis 09:00 Uhr und von 11:30 bis 18:00 Uhr gilt, ausgenommen Kindergartenzubringer zum Halten – 2 Stellplätze – endet. Diese zwei Stellplätze sind also in der angegebenen Zeit für Kindergartenzubringer reserviert. In der übrigen Zeit handelt es sich bei diesen Stellplätzen um gebührenpflichtige Parkplätze.
Das Zusatzschild zum unteren Verkehrszeichen besagt, dass hier das Halteverbot beginnt, das werktags, Montag bis Freitag, von 08:00 bis 18:00 Uhr gilt, ausgenommen Ladetätigkeit. In der übrigen Zeit handelt es sich auch bei diesen Stellplätzen um gebührenpflichtige Parkplätze.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 20.07.2021 um 09:26 Uhr
Titel: AW: Parkplätze Zubringer
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Danke für die Antwort, diese Information müsste jetzt nur im Falle der Anwesenheit von MÜG-MitarbeiterInnen von diesen auch so kommuniziert werden.
 
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