Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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weiterhin zugestellte Feuerwehreinfahrt
Meldungsnummer | 921/2023 |
Erstellt am | 07.11.2023 um 10:01 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Liebeneggstraße 11 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 07.11.2023 |
Dauer | 1 Stunde |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Siehe Meldung 577/2021 und 590/2021.
Es ist ständig über Nacht die Feuerwehrzufahrt verparkt. Sogar untertags ist dies der Fall und es wird lediglich kontrolliert, ob die Autos für die Kurzparkzone bezahlt haben.
Bitte:
- schickt hin und wieder die MÜG vorbei
- warum werden Parkzettel kontrolliert, wo man eigentlich nicht parken darf? Dürfen diese Mitarbeiter:innen solche Missstände nicht aufnehmen?
Es ist ständig über Nacht die Feuerwehrzufahrt verparkt. Sogar untertags ist dies der Fall und es wird lediglich kontrolliert, ob die Autos für die Kurzparkzone bezahlt haben.
Bitte:
- schickt hin und wieder die MÜG vorbei
- warum werden Parkzettel kontrolliert, wo man eigentlich nicht parken darf? Dürfen diese Mitarbeiter:innen solche Missstände nicht aufnehmen?
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vielen Dank für Ihre Meldung. Auch die Liebeneggstraße wird von uns regelmäßig kontrolliert und werden Fahrzeuge beanstandet. Bei dem Bereich vor der Durchfahrt handelt es sich nicht um eine Feuerwehrzone. Feuerwehrzonen, die sich im öffentlichen Raum befinden, sind als Abschleppzonen kundgemacht.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe