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Fahrrad-Ampel

Meldungsnummer 673/2023
Erstellt am 11.09.2023 um 22:14 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Amraser Straße / Leipziger Platz
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 20.12.2023
Dauer 99 Tage
BESCHREIBUNG
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Am süd-östlichen Ende des Leipziger Platzes befindet sich die Fußgängerampel über die Amraser Straße. Die Schaltung ist für Fußgänger mit Wartezeit verbunden, ist aber akzeptabel und kein Problem.
Ein Problem ist allerdings der Fahrradweg, der stadtauswärts auf der südlichen Seite der Amraser Straße entlang führt - für diesen gibt es nämlich keine Ampelschaltung. Wenn also von Nord nach Süd querende Fußgänger auf den Gehsteig wollen, müssen sie den Fahrradweg queren, was nicht selten zu gefährlichen Situationen führt. Ich möchte absolut nicht alle Fahrradfahrer über einen Kamm scheren, aber dass hier bei offensichtlich querenden Fußgängern gebremst wird, ist der Ausnahmefall.
Besonders heikel wird es, wenn Radfahrer ihr Rad über den Zebrastreifen schieben, bei mir öfters auch mit Kinderanhänger oder zu Fuß mit den Kindern im Bollerwagen. Wobei auch generell mit Kindern die Situation nicht zufriedenstellend sind, wenn sie schon bei "grün" über die Straße können und dann nicht dran denken, dass das "grün" nicht für den Fahrradweg gilt.

Ich bitte um Stellungnahme bzw. im Idealfall um Besserung der Situation mittels synchronisierter Ampelschaltung für den Fahrradweg. Vielen Dank.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 20.09.2023 um 09:45 Uhr
Titel: AW: Fahrrad-Ampel
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Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden Ihre Anregung mit den entsprechenden Referaten besprechen.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 20.12.2023 um 13:32 Uhr
Titel: AW: Fahrrad-Ampel
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Sehr Geehrte,
der Schutzweg reicht lediglich über die Fahrbahnen des motorisierten Individualverkehrs und führt nicht über den Radweg. Die Querung des Radweges ist daher unsignalisiert. Zwischen den Fahrbahnen befindet sich eine Aufstandsfläche für die Fußgänger. Die Querung des Radweges erfolgt daher ohne Schutzweg und muss unter gegenseitiger Rücksichtnahme erfolgen. Fußgänger haben an dieser Stelle aber keinen durch Schutzweg gegebenen Vorrang. Eine Signalisierung des gerade aus fahrenden Radverkehrs sehen wir nicht als notwendig an, da die Situation gut einsichtig ist und die Querungslänge gering.

Beste Grüße
Amt Tiefbau
 
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