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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fahrradbrücke bei der Grenoblerbrücke

Meldungsnummer 33/2023
Erstellt am 16.01.2023 um 13:40 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Rossaugasse bei 1
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 24.01.2023
Dauer 7 Tage
BESCHREIBUNG
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Hallo!

Ich erlaube mir ein längst überfälliges Anliegen hier zu posten: der Übergang zwischen den beiden Radwegen zur Brücke (nord-und südseitig) ist sehr gefährlich für Fußgänger und Radfahrer! Es besteht bei beiden T-Kreuzungen erhöhte Unfallgefahr, da der herankommende Verkehrsteilnehmer NICHT oder viel zu spät sichtbar ist (in Richtung Inn-aufwärts gesehen)!

Ich bin täglicher Benützer dieser Brücke seit Bestehen und kenne um die Unfälle oder die sehr brenzligen Situationen auf Fuß-und Fahrradseite :-(

Leider wurde bis dato nichts zur Verbesserung gemacht - hier wäre mit 2 großen Verkehrsspiegeln diese einfach die Situation zu entschärfen!

Ich bitte daher um Begutachtung mit den zuständigen Behördenvertretern vor Ort,

danke!

Gruß
Jan
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 24.01.2023 um 11:48 Uhr
Titel: AW: Fahrradbrücke bei der Grenoblerbrücke
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Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Meldung und Ihr Engagement. Den Vorschlag eines Spiegels an den Brückenenden wurde bereits vor geraumer Zeit geprüft. Die zuständigen Dienststellen erachten einen Spiegel als nicht zielführend. Eine detaillierte Erklärung dazu finden Sie hier:

"Die räumlichen Verhältnisse für die Anbindung der Brücke an die beidseitigen Promenadenwege sind konstruktiv bedingt knapp. Daher sind an den Brückenenden einerseits eine Stopplinie mit Stop-Tafel und an der anderen Seite ein „Vorrang geben“ verordnet. Unter Einhaltung dieser Bestimmungen sind die Sichtweiten an beiden Kreuzungspunkten jedenfalls ausreichend.

Das Aufhängen von Spiegeln wurde geprüft, wird jedoch nicht als sinnvoll erachtet. Ein Spiegel würde in diesem Fall den Blick von der ‚Gefahr‘ abwenden. Sinnvoll sind Verkehrsspiegel wenn beim Blick in diesen Spiegel die Gefahr (Bewegung) zumindest im Augenwinkel noch erkennbar bleibt. Dies wäre hier kontraproduktiv, da man damit den Blick von der Gefahr abwendet."

Ich hoffe, die Erläuterung sind verständlich und ich bedaure, dass wir Ihren Vorschlag nicht weiter verfolgen.

Schöne Grüße,
Fuß- und Radkoordination
 
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