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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Falsch abgestellte E-scooter

Meldungsnummer 527/2021
Erstellt am 18.08.2021 um 14:24 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Arzler Strasse
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 28.09.2021
Dauer 40 Tage
BESCHREIBUNG
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Seit längerer Zeit werden immer wieder E-scooter auf dem Gehsteig der Arzlerstrasse zwischen Mühlenweg und Novapark (und wahrscheinlich nicht nur in diesem Bereich) abgestellt. Das bedeutet, dass Fussgänger mit Kinderwagen oder gehbehinderte Personen mit Rollator auf die Fahrbahn treten müsse, um an dem Hindernis vorbeizukommen. Ein Wegschieben ist auf grund des Gewichtes der Gefährte nicht möglich.
Ich empfinde das als einen untragbaren Zustand .Mittels einer Registrierung müsste ja der E-scooter Benutzer (Mieter) ausfindig gemacht werden können und zur Kassa gebeten werden. Es kann ja wohl nicht sein, dass sich Fussgänger wegen rücksichtsloser e-scooter Benutzer in Gefahr bringen müssen.
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 25.08.2021 um 20:12 Uhr
Titel: AW: Falsch abgestellte E-scooter
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Fällt mir übrigens vermehrt auf, dass diese Roller generell so abgestellt werden. Leider eher die Ausnahme dass sie "richtig" abgestellt werden. Wenn jeder sein Fahrrad so abstellen würde,....
Warum kann da nicht analog zu den Stadträdern Zonen definiert werden, die die Betreiberfirma anmietet und wo diese Geräte abgestellt werden MÜSSEN. Denn so zahlt die Allgemeinheit für die Parkplätze der Firma und man muss sich über behindernd angestellte Roller ärgern.
 
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Kommentar erstellt am: 27.08.2021 um 03:56 Uhr
Titel: AW: Falsch abgestellte E-scooter
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Die Strafe kann doch auch - wie bei PKW üblich - dem Zulassungsbesitzer, in diesem Fall wohl dem Eigentümer, zugestellt werden. Der kann sich dann um den Rest kümmern bzw. das abgeschleppte Vehikel am Abschleppparkplatz auslösen.
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 28.09.2021 um 09:52 Uhr
Titel: AW: AW: Falsch abgestellte E-scooter
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben das dem Betreiber weitergeleitet und er hat zugesagt, das Abstellen in diesem Bereich nicht mehr zu gestatten. Das ist technisch möglich und Sie sollten Ihren Gehsteig in Zukunft wieder uneingeschränkt nutzen können.

Herzliche Grüße
Paul Schuierer-Aigner
 
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