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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Gefährliche Strasseneinengung Dr.Stumpf-Str. / Uferstrasse

Meldungsnummer 597/2023
Erstellt am 18.08.2023 um 21:17 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Uferstrasse 80 und Uferstrasse 84
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 23.08.2023
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Verbindung zw Dr.Stumpf-Strasse und Uferstrasse wird bei der Uferstrasse 84 extrem beengt, da hier die Sträucher einer Gartenwohnung über 1m aus dem Grundstück ragen. Ein vorbei-fahren bei Kinderwägen oder Fahrrädern ist nicht mehr möglich!
Leider kommt es jedes Jahr zu diesem Zustand - die Bewohner scheinen zur Sorte der ewig unbelehrbaren zu gehören...
Bitte das Zurückschneiden der Sträucher schnellstmöglich zu veranlassen!
Hier ist Gefahr in Verzug!

Weiters kommt es auch an der SÜD-WEST-Ecke Grundstück Uferstrasse 80 bei Regen zu großer Sichtbeschränkungen!
Hier wurde Bambus gepflanzt, welcher bei Regen oder Wind immer auf die Strasse knickt und an der T-Kreuzung Uferstrasse mit der Verbindungsstrasse zur Dr Stumpfstrasse ebenfalls gute 1,5m die Fahrbahn und die Sicht einengt...

Vielen Dank für Ihr aktiv-werden an den beiden besagten Adressen!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 23.08.2023 um 11:17 Uhr
Titel: AW: Gefährliche Strasseneinengung Dr.Stumpf-Str. / Uferstrasse
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Sehr geehrter Melder,

für den Rückschnitt der besagten Hecke ist der Anlieger zuständig.
Er wurde vom zuständigen Straßenmeister angeschrieben und an seine Anliegerverpflichtung erinnert.

Mit Freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Referent)
 
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