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Gemeinsamer Geh und Rad- Überfahrt ("Leitermodell")

Meldungsnummer 197/2024
Erstellt am 22.02.2024 um 12:31 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Olympiastraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 11.04.2024
Dauer 49 Tage
BESCHREIBUNG
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Es wurde hier bekannt gegeben, dass eine Radfahrüberfahrt an der Stelle (östliches Ende Olympiabrücke) nicht bewilligt worden ist.

Kann man denn eventuell eine Gemeinsame Überfahrt beantragen? Mir scheint in der StVO wäre dies so vorgesehen:

§ 2. Begriffsbestimmungen.
(1)
Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
12a.
Radfahrerüberfahrt: [...] ist derselbe Fahrbahnteil in Fortsetzung eines Geh-und Radwegs gemäß § 52 Z 17a lit. a für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger und Radfahrer bestimmt, so sind die Quermarkierungen beiderseits des Schutzwegs jeweils versetzt zu den Längsstreifen des Schutzwegs anzubringen;

Danke.
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 22.02.2024 um 12:32 Uhr
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Sieh e auch

https://www.radlobby.at/leitermodell
 
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Kommentar erstellt am: 26.02.2024 um 11:16 Uhr
Titel: AW: Gemeinsamer Geh und Rad- Überfahrt ("Leitermodell")
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Hallo!
Guter Punkt! Gem. der Radzählstelle auf der Olympiabrücke nutzend im Tagesdurchschnitt 599 Personen (trotz der Winterjahreszeit; Stand 26.02.24) diese Route. Eine legale Möglichkeit für diese Personen zu schaffen wäre großartig.
Dass es funktioniert, zeigt sich ja bereits schon jetzt - allerdings leider ohne gesetzlichen Rahmen.
 
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Kommentar erstellt am: 27.02.2024 um 23:13 Uhr
Titel: AW: Gemeinsamer Geh und Rad- Überfahrt ("Leitermodell")
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Sehr geehrte Fuß- und Radkoordination,

Ich würde mich ebenfalls für eine bessere Lösung an dieser Stelle aussprechen.

Welche Begründung liegt vor, hier keine Radüberfahrt zu bewilligen? Können Sie die Gründe nennen bzw. sind diese irgendwo einsehbar?

Insbesondere stört mich, dass Radfahrer hier durch ein Stop-Schild gezwungen werden anzuhalten. Die Kreuzung ist relativ gut einsehbar und etwaiger Querverkehr kann auch ohne Anhalten frühzeitig erkannt werden.
Insofern erschließt sich mir die Notwendigkeit dieser Regelung nicht.

mit freundlichen Grüßen
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 11.04.2024 um 17:10 Uhr
Titel: AW: Gemeinsamer Geh und Rad- Überfahrt ("Leitermodell")
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Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für ihren Hinweis und entschuldigen sie die späte Antwort. Zum Zeitpunkt der Verordnung wurde im Zuge des Ermittlungsverfahrens einer Radfurt nicht zugestimmt und daher auch nicht verordnet. Auch ein "Leitermodell" hätte auf die Situation keinen Einfluss. Nur eine Veränderung der Kreuzungsgeometrie und der Neigungsverhältnisse des Geh- und Radweges hätten einen positiven Einfluss auf eine Radfurt. Eine Planung ist vorhanden. Die Umsetzung ist abhängig von weitern Überlegung im Nahbereich der Kreuzung.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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