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Landhausplatz Südwest-Ecke: Fahrrad-Ständer oder Fahrrad-Verbot?

Meldungsnummer 448/2021
Erstellt am 14.07.2021 um 19:43 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Eduard-Wallnöfer-Platz
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 15.07.2021
Dauer 16 Stunden
BESCHREIBUNG
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S.g. Damen und Herren!

Nahe des südwestlichen Ecks des Landhausplatzes steht entweder ein Fahrradständer oder ein Kunstobjekt.

Einigermassen gut sehen kann man es auf Google street view:
https://www.google.at/maps/@47.2629839,11.3959401,3a,75y,91.29h,78.79t/data=!3m6!1e1!3m4!1saeeSd3tCEUF7k0a221JAbA!2e0!7i13312!8i6656
https://www.google.at/maps/@47.2629317,11.3959589,3a,75y,48.09h,78.19t/data=!3m6!1e1!3m4!1sZNqjVifPdn0YDfLURivjdQ!2e0!7i13312!8i6656

Auf dem vertikalen Metall-Teil findet sich auf der einen Seite eine Platzordnung, siehe https://pbs.twimg.com/media/E54McZCXoAcHBdB?format=jpg&name=large
Hier heisst es in Abs. II Z. 3 "Radfahren ... gestattet".

Auf der Rückseite desselben Teils steht aber aber quasi das Gegenteil.
Bild: https://pbs.twimg.com/media/E54McY-WUAICnJo?format=jpg&name=360x360
Zitat: "Das Befahren, Parken und Abstellen von Fahrzeugen jeder Art ist am gesamten Platz verboten".
Abgesehen von der Frage das das "Befahren von Fahrzeugen" sein soll, Fahrräder, bzw. die auf der Platzordnung auch erlaubten Skateboards sind Fahrzeuge, und damit widerspricht dieses Schild dem anderen.

Offensichtlich sind die Verbote ernstgemeint, Halter von hier abgestellten einspurigen Kfz. werden in letzter Zeit laufend geklagt, auf mehrere hundert Euro.

Ich traue mich daher nicht mehr mein Fahrrad bei dem Metallbügel abzustellen der für mich bislang einen Fahrradständer dargestellt hat. Ich möchte mein Fahrrad ja nicht von der Polizei freikauen müssen.

Mir ist klar dass die Stadt nicht für den Landhausplatz zuständig ist, aber beim Land wage ich nicht auf irgendeine Reaktion zu hoffen.
Vielleicht kann die Stadt als Behörde beim Land um die Klärung der widersprüchlichen Beschilderung anfragen?

Mir ist schon auch klar dass es entlang der Wilhelm-Greil-Straße (z.b. 50 Meter und einen Zebrastreifen östlich von o.g. Stelle) Fahrradabstellmöglichkeiten gibt.
Aber vom südichen bzw. südwestlichen Rand des Landhausplatzes Richtung Westen entlang des nördlichen Gehsteigs der Salurner Straße bis zur Kreuzung bei der Triumphpforte und in der ganzen südlichen Maria-Theresien-Straße gibt es keinerelei legale Fahrradabstellmöglichkeiten, dafür aber jede Menge Büros, Gastronomie, Geschäfte und weitere Dienstleister.

Wir haben unser Büro auch hier (Salurner Straße 18, mit Rechtsschreibfehler im Hausnummernschild und 2 Haustüren damit uns kein Paketdienst findet) aber im Gegensatz zu TIWAG, Tirol-Werbung u.a. haben wir keine privaten Fahrradabstellflächen.

Ideal wäre entweder am Landhausplatz um diesen einen Fahrradbügel oder am Parkstreifen dort (untertags Ladezone, abends Taxistand) oder evtl. in der Landhausplatz-Tiefgarage direkt bei dem Abgang dort weitere offizielle Fahradabstellmöglichkeiten zu schaffen.

mfg Christoph Lechleitner
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Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 15.07.2021 um 12:04 Uhr
Titel: AW: Landhausplatz Südwest-Ecke: Fahrrad-Ständer oder Fahrrad-Verbot?
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Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre umfassende Beschreibung der Situation.
Nach Rücksprache mit einem Vertreter des Amtes der Tiroler Landesregierung bekamen wir die Auskunft, dass es sich bei diesem Bügel um einen Schutzbügel der Stele handelt. Das ist kein Fahrradabstellbügel.
Somit gibt es in diesem südlichen Landhausvorplatz keine Fahrradabstellanlage. Diese Abstellanlage befindet sich im Norden vor dem Landhaus.
Wir geben Ihren Wunsch neue Abstellplätze zu schaffen an das zuständige Amt weiter.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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Kommentar erstellt am: 15.07.2021 um 12:13 Uhr
Titel: AW: AW: Landhausplatz Südwest-Ecke: Fahrrad-Ständer oder Fahrrad-Verbot?
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Danke für die Klärung und die Weitergabe des Wunsches!

Den Schutzbügel sollte man dann wohl als solchen Beschriften ;-)

mfg Christoph Lechleitner
 
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Kommentar erstellt am: 30.08.2021 um 12:01 Uhr
Titel: AW: Landhausplatz Südwest-Ecke: Fahrrad-Ständer oder Fahrrad-Verbot?
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Kaum zu glauben, das Schild auf der Ostseite der Stele wurde mit einem neuen überklebt, statt "Fahzeuge aller Art" sind jetzt nur mehr "Kraftfahrzeuge mit Anhängern" verboten.

Das geht vermutlich über die Intention hinaus, damit wären nämlich das Abstellen von Mopeds & Motorrädern ohne Anhänger wieder erlaubt. Das Hinfahren und Wegfahren aber weiter nicht, das ist durch Abs. I Z. 2 der Platzordnung auf der andere Seite der Stele verboten.

Neben wieder erlaubtem Fahrradsport bietet der Landhausplatz also auch weiter Denksport, wobei MMn immer noch ein Grammatikfehler im Text ist.
 
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