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Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder

Meldungsnummer 158/2024
Erstellt am 13.02.2024 um 18:15 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Pastorstraße 6
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 9 Kommentare
Erledigt am 05.03.2024
Dauer 20 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Kreuzung Pastorstraße (von Osten kommend) zur Fritz-Konzert-Straße wäre prädestiniert für "Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder". Wenige Meter hinter der Ampel beginnt der Radstreifen und es gibt keinen parallel verlaufenen Fußgängerübergang wo es zu Kollisionen kommen könnte. Man quert also lediglich den unmittelbar hinter der Haltelinie querenden Fußgängerübergang und hat dann nur wenige Meter bis zum Radstreifen der Fritz-Konzert-Straße Richtung Norden, ohne dass mein weitere Verkehrsteilnehmer berührt.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 15.02.2024 um 22:34 Uhr
Titel: AW: Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder
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Find ich persönlich nicht gut, Radfahrer sollten sich an die selben Regeln halten wie andere Verkehrsteilnehmer auch. Was mehr zu begrüßen wäre, Helm- und Kennzeichenpflicht für alle Räder, Scooter, etc.
 
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Kommentar erstellt am: 16.02.2024 um 21:33 Uhr
Titel: AW: AW: Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder
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Vielen Dank für Ihren Kommentar. Jetzt kennen wir also Ihre geschätzte Meinung zur bestehenden Straßenverkehrsordnung. Mir ging es bei dieser Meldung um die wertfreie Prüfung der möglichen Umsetzung der in der StVO vorgesehenen Regelung durch die zuständige Behörde. Ich denke, dafür sind die Bürgermeldungen da. Für Meinungsäußerungen, politische Kommentare o.Ä. verwenden Sie doch bitte die Foren von krone, oe24 oder anderen Medien.
 
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Kommentar erstellt am: 04.03.2024 um 16:59 Uhr
Titel: AW: Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder
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Und wenn genau interessiert jetzt, daß du gern Rotabiegen für Radfahrer hättest, is jo A dei persönliche Meinung oda? Was glaubst wia supa des in an Land wo de Leit zdeppat san für Sachen wia Kreisverkehrsregel, Reißverschlußsystem, etc. Mechat ned wissen wieviel Radler, dann z. B. unter an LKW liegen. Auch Radfahrer gegen die Einbahn gehört in da StVO schnellst möglich wieder gestrichen. ?
 
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Kommentar erstellt am: 05.03.2024 um 09:54 Uhr
Titel: AW: AW: Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder
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Ihre Meinung ist sicherlich legitim! Aber das ist eine Plattform, um Anfragen an die Behörde stellen zu können - was ich getan habe. Das ist sicherlich nicht die Plattform für Diskussionen und Meinungsaustausch zwischen Privatpersonen. Darauf habe ich nämlich keine Lust. Wer das hat, kann aber gerne die passenden Plattformen verwenden. Nur darum ging es mir, sorry wenn das falsch verstanden wurde.
 
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Kommentar erstellt am: 04.03.2024 um 10:38 Uhr
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Diesen Beißreflex kann ich auch nicht nachvollziehen.

Es gibt etliche Kreuzungen in Innsbruck, wo auch Autofahrer bei Rot rechts abbiegen dürfen - denen wird dann sogar eine eigene Spur dafür gebaut.

mal zwei Beispiele:
- Gumpstraße ri. Osten->Andechsstraße ri. Norden
- Reichenauer Straße ri. Westen -> Langer Weg ri Süden

Und nur, weill Fahrräder keine eigene Spur brauche, soll ihnen dieses Recht (das nun ja auch explizit in der StVO festgeschrieben ist) verwehrt werden?
 
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Kommentar erstellt am: 04.03.2024 um 17:01 Uhr
Titel: AW: Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder
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Welcher Beißreflex! Dürfen hier nur Radfahrer ihr persönliches Befinden kundtun. Der Threadersteller hätt gern Abbiegen für Radfahrer bei Rot und i finds eben ned gut.
 
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Kommentar erstellt am: 05.03.2024 um 09:34 Uhr
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"Beißreflex" daher, weil leider Ihr Kommentar halt nicht den Tatsachen entspricht.

Es müssen sich auch jetzt schon alle an die gleichen Regeln halten - nämlich exakt die, die die StVO vorgibt.

Wenn Sie schreiben, dass sich Radfahrer "an die selben Regeln halten wie andere Verkehrsteilenhmer auch" - so ist das absolut der Fall. Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich an die StVO halten.

Oder wollen Sie, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer egal, mit welcher technischen Unterstützung er oder sie sich fortbewegt exakt die gleichen Bedingungen haben soll? Dann wollen Sie offenbar auch, dass Fußgänger und Radfahrer auf Autobahnen unterwegs sind? Dass Autofahrer jeden Gehsteig mitbenutzen dürfen? Dass in meinen oben genannten 2 Beispielen auch Autofahrer bei Rot für das überquerden der Kreuzung auch nicht rechts abbiegen dürfen?

Denke nicht, dass dies zielführend ist.
 
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Kommentar erstellt am: 05.03.2024 um 10:17 Uhr
Titel: AW: Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder
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Was Sie finden, ist nicht entscheidend. Tatsache ist, dass die StVO bisher vor allem auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtet war und das nun seit einigen Jahren endlich - Schritt für Schritt, Novelle für Novelle - geändert wird, so dass neben dem öffentlichen Verkehr auch Rad- und Fußverkehr wesensgerecht bevorrangt werden bzw., wie im Fall des Radfahrens gegen die Einbahn oder des Rechtsabbiegens bei Rot, unnötige Restriktionen aus dem Weg geschafft werden. Man kann sagen, dass auch die StVO ökologisiert wird. Es ist also durchaus auch das Ziel, das Radfahren, Zufußgehen und das Nutzen von Öffis zu attraktivieren. Autofahrende werden das akzeptieren und idealerweise vom Auto auf zeitgemäße Verkehrsmittel umsteigen müssen, was zumindest im Privatbereich leicht machbar ist.
Es ist absolut legitim, hier im Verwaltungsportal Stellen zu melden, an denen Rechtsabbiegen bei Rot verordnet werden könnte.
 
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Kommentar erstellt am: 05.03.2024 um 15:01 Uhr
Titel: AW: Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder
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Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden Ihren Vorschlag auf unsere Liste nehmen. Auf Bundesebene wird das Abbiegen bei Rot im heurigen Jahr evaluiert (Unfälle etc.). Anschließend werden die dafür notwendigen Richtlinien angepasst bzw. ergänzt. Auf Basis der angepassten Richtlinien werden neue Vorschläge bei der zuständigen Behörde eingebracht.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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