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Straßenmarkierungen für Fahrradfahrende

Meldungsnummer 6/2024
Erstellt am 02.01.2024 um 16:40 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck (Innenstadt)
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 01.02.2024
Dauer 29 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

erstmal ein frohes neues Jahr!

Mir ist aufgefallen, dass die Straßenmarkierungen zum Hinweis auf Fahrradfahrende in unserer Stadt im Vergleich zu anderen Städten wie Wien auffallend klein sind.

Diese Markierungen sind ein wichtiges Instrument, um das Bewusstsein und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Es scheint jedoch, dass die ausführenden Firmen die Symbole auf den Straßen in den letzten Jahren sogar verkleinert haben. In Wien beispielsweise werden solche Fahrradsymbole wesentlich größer gestaltet, was auch dem ursprünglichen Gedanken der Sharrows entspricht, nämlich eine deutliche und sichtbare Markierung für die Präsenz von Fahrradfahrenden zu schaffen.

Da diese Markierungen nicht explizit für Fahrradstraßen, sondern als allgemeines Symbol dienen, würde ich gerne verstehen:

- Gibt es spezifische Gründe oder Vorschriften, die die Größe der Sharrows in Innsbruck bestimmen?
- Wurden Änderungen in der Größenbestimmung vorgenommen, und wenn ja, warum?
- Besteht die Möglichkeit, die Größe der Symbole anzupassen, um ihre Sichtbarkeit und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern?

Ich bin überzeugt, dass eine Anpassung der Größe dieser Markierungen einen positiven Einfluss auf das Miteinander von Fahrradfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmern haben kann und somit zur allgemeinen Verkehrssicherheit in Innsbruck beiträgt.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit zu diesem Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 04.01.2024 um 07:25 Uhr
Titel: AW: Straßenmarkierungen für Fahrradfahrende
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 3112, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 01.02.2024 um 12:02 Uhr
Titel: AW: Straßenmarkierungen für Fahrradfahrende
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Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihre Anregungen. Die generelle Markierung auf Straßen ist geregelt in der Bodenmarkierungsverordnung und basiert auf der Straßenverkehrsordnung. In dieser Verordnung ist die Größe und Darstellung der Zeichen festgeschrieben.
Die Fahrradsharrows in Österreich wurden erstmals in den Richtlinien RVS 03.02.13 (Stand April 2022) erwähnt.
Anbei der link von Klimaaktiv. Hier können Sie die Richtlinie gratis herunterladen.
Link: https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/rvs.html
Die in Wien aufgebrachten Fahrradmarkierungen (Vergrößerung) entsprechen nicht den Richtlinien und werden auch nur in "fahrradfreundlichen Straßen" markiert.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination

 
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