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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Verkehr Gerhild-Diesner-Straße

Meldungsnummer 325/2023
Erstellt am 25.05.2023 um 10:03 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Gerhild-Diesner-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 26.05.2023
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Liebes Stadtmagistrat Innsbruck!

Die Gerhild-Diesner-Straße lädt leider viele Autofahrer zu stark überhöhter Geschwindigkeit ein - die vermeintliche relative Breite der Straße und die leichte Steigung verleitet scheinbar extrem dazu aufs Gaspedal zu drücken…Geschwindigkeiten bis 60-70 Km/h sind keine Seltenheit. Weiters ist die Kurve am südlichen Ende der Straße insbesondere in (von oben kommend) Fahrtrichtung Westen aufgrund einer Hecke extrem unübersichtlich. Ein fehlender Gehsteig in diesem Bereich aggraviert die Situation zudem.

Ich bitte das Stadtmagistrat dringend, Maßnahmen zur Regulierung der Geschwindigkeit vorzunehmen. Ideal wäre eine 30er Zone oder eine Spielstraße bzw. Beschilderung „Achtung kinder“ oder Ähnliches.



Für Rückfragen bin ich jederzeit erreichbar,
vielen Dank im Voraus,




Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Dr. David Ostoverschnigg
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 26.05.2023 um 11:48 Uhr
Titel: AW: Verkehr Gerhild-Diesner-Straße
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden Ihr Anliegen an das entsprechende Amt weiterleiten.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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Kommentar erstellt am: 27.05.2023 um 19:18 Uhr
Titel: AW: Verkehr Gerhild-Diesner-Straße
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Sehr geehrter Herr Mag. Dr Ostoverschnigg,

diese Beobachtung kann ich überhaupt nicht teilen. Ganz im Gegenteil. Leider beobachte ich fast täglich, dass Kinder auf der Straße spielen während die Eltern bzw. Aufsichtspersonen die Straße blockieren und meinen, den Verkehr regeln zu müssen. Dabei ist es nicht nur für die Kinder ein erhebliches Risiko, sondern auch für die Autofahrer, wenn hinter der Kurve, die Sie ansprechen, Kinder hervorrennen.

Gemäß § 4 Abs. 1 und § 88 Abs. 1StVo dürfen öffentliche Straßen nur für den Verkehr und für Veranstaltungen benutzt werden, die mit dem Verkehr vereinbar und von der zuständigen Behörde bewilligt sind. Das Spielen von Kindern auf öffentlichen Straßen ist daher nicht erlaubt und kann im Falle eines Unfalles auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Eine Beschilderung benötigt man meiner Meinung nach nicht, da in Österreich in Wohnstraßen nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf und das auch in der Gerhild-Diesner-Straße (= zwar eine öffentliche Straße) gelebt wird.

Auch habe ich leider des Öfteren beobachtet, dass Kinder in der Nähe der parkenden Autos in der Gerhild-Diesner-Straße Ball spielen und dabei der ein und andere Ball Autos berührt hat.
Dabei gibt es ganz in der Nähe der Gerhild-Diesner-Straße einen netten Spielplatz, den Kinder nutzen können.
Vielleicht sollte vermehrt darauf hingewiesen werden, dass Kinder auf der Straße nichts verloren haben und die Straße für den Verkehr frei bleiben muss.
Ich hoffe auf Ihre Einsicht und bedanke mich

MfG

Verena
 
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Kommentar erstellt am: 27.05.2023 um 21:17 Uhr
Titel: AW: Verkehr Gerhild-Diesner-Straße
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Liebe Verena,
Ich weiß ja nicht seit wann wir eine Wohnstraße wären.

Selbst wenn es so wäre wo wäre das Problem eines Schildes? Es wird deine Aussicht nicht behindern oder beeinträchtigen. Es wäre einfach nur ein Schild.
Des Weiteren müsste man hier in/vor/während der Kurve auf Sicht fahren(soweit ich informiert bin). Auch das ist grob fahrlässig denn inklusive Zaun wären da gerade mal 5kmh möglich um auf Sicht zu bremsen.
Kinder dürfen bei Aufsicht der Eltern auf der Straße fahren. Es gibt keinen Gehsteig den wir hier benutzen könnten, da es wie du ja weißt keinen gibt.
Jedes unserer Kinder stellt den Autos sofort aus und bleibt stehen. Da wird nicht vorbei geschlängelt oder irgend ein Auto versehentlich berührt.
Ich wohne hier seit 5 Jahren und habe noch nie ein Kind mit Ball auf unserer Straße spielen gesehen.
Einmal rollte ein Ball nach unten, das Kind lief nach weil es den Ball einfangen wollte. Wenn das als spielen gilt sei’s drum.

Kinder haben auf der Straße nichts verloren? Gebe ich bedingt recht. Wenn es nach dir geht wäre es eine Wohnstraße, da kann es doch auch wohnhaft zugehen. Oder?

Soweit ich noch informiert bin, sind Kinder des Vertrauensgrundsatzes der STVO ausgenommen und werden mit Sicherheit keiner strafrechtlichen Konsequenz ausgesetzt werden.

Aber wir können uns gerne über eine Wohnstraße unterhalten. Bekommen wir dafür ihre Unterschrift?
Liebe Grüße
 
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Kommentar erstellt am: 27.05.2023 um 22:09 Uhr
Titel: AW: AW: Verkehr Gerhild-Diesner-Straße
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Natürlich kann ein Schild aufgestellt werden. Habe nur meine Meinung angebracht, dass es aus meiner Sicht nicht benötigt wird. Weiters habe ich nicht behauptet, dass die Gerhild-Diesner-Straße eine Wohnstraße ist, sondern dass es aus meiner Sicht so gelebt wird. Habe ich in meinem vorherigen Kommentar noch anbeigefügt, dass die Gerhild-Diesner-Straße eine öffentliche Straße ist ;).

Dass das Spielen von Kindern auf der Straße verboten und auch gefährlich ist, möchte ich hier nochmals unterstreichen. Ich wollte Sie hierbei nicht persönlich angreifen, da ich Sie (und Ihre familiäre Situation) nicht kenne und diese Aussage in keinster Weise an Sie persönlich gerichtet war sondern auf die derzeitige Situation.

Seit 8 Jahren lebe ich nun schon in der Gerhild-Diesner-Straße und in letzter Zeit habe ich bemerkt, dass es vermehrt zu Situationen kommt, in denen Kinder vor parkenden Autos Ball spielen oder zwischen parkenden Autos Fahrradrampen bauen und mitten auf der Straße rumrennen. Zudem blockieren Aufsichtspersonen und einige Warnfiguren die Straße - die Straße sollte jedoch befahrbar bleiben. Es gibt ganz in der Nähe einen tollen Spielplatz für Kinder siehe Link anbei:

https://www.innsbruck.gv.at/freizeit/natur-umwelt/spielplaetze/KS61

Laut dem Vertrauensgrundsatz sind Sie grundsätzlich richtig informiert. Jedoch ist es möglich, dass Eltern strafrechtlich belangt werden, wenn ihre minderjährigen Kinder eine strafbare Handlung begehen.In einigen Fällen kann die Haftung auf Fälle beschränkt sein, in denen ein Elternteil nachweislich nicht genügend Aufsichtspflicht ausgeübt hat und das Kind daher eine strafrechtliche Situation herbeigeführt hat.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass es eine Möglichkeit gibt, eine gemeinsame Lösung zu finden, die für alle Beteiligten funktioniert. Es ist mir sehr wichtig, dass wir einen höflichen Meinungsaustausch führen und aufeinander hören, um eine Lösung zu finden, die für alle von uns akzeptabel ist.

GlG

Verena
 
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Kommentar erstellt am: 28.05.2023 um 08:36 Uhr
Titel: AW: AW: Verkehr Gerhild-Diesner-Straße
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Ein Schild ist nicht "nur" ein Schild sondern mir vielen Rechtlichen Bedingungen verknüpfen. Das sollten sie schon wissen. Auch glaube ich nicht dass Verena ihren Post wegen der Aussicht erstellt hat. Oder glauben sie das " wirklich". Sie sprechen davon dass nie ein Kind mit dem Ball auf der Straße gespielt hat , trotzdem rollte ein Ball ihrer Aussage nach, nach unten? Unglaubwürdig!!!
 
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Kommentar erstellt am: 28.05.2023 um 09:05 Uhr
Titel: AW: Verkehr Gerhild-Diesner-Straße
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Guten Tag! Meine beiden Kinder fahren auch oft mit dem Fahrrad in der Straße, was schließlich auch erlaubt ist da es keinen Gehsteig gibt. Die Kinder die ich dort sehe bleiben immer sofort stehen sobald ein Auto kommt und fahren auf die Seite. Die meisten Autos fahren hier auch langsamer aber leider gibt es eben einige die das nicht tun.
Gerade nach der Kurve wird oft stark beschleunigt und viel zu schnell gefahren.
Es geht doch darum die Sicherheit der Kinder zu erhöhen, denn ein verletztes Kind ist eines zuviel.
 
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