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keine Einbahn obwohl zu schmal?

Meldungsnummer 740/2023
Erstellt am 27.09.2023 um 10:42 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Sennstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 03.10.2023
Dauer 6 Tage
BESCHREIBUNG
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Man liest ja immer wieder davon, dass Radfahren gegen die Einbahn nicht geht, weil die Restfahrbahn durch Parkspuren zu schmal wäre.

In der Sennstraße ist Autofahren in beide Richtungen erlaubt, obwohl 2 Parkspuren nur eine einzige Fahrspur ermöglichen. Es gibt auch keinerlei Hinweistafeln wie zB "Wartepflicht bei Gegenverkehr" oder "Wartepflicht für Gegenverkehr".

Warum ist dies erlaubt/ermöglicht im Gegensatz zu vielen anderen "zu Engen" Straßen, in der Radfahren nicht erlaubt wird?
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 01.10.2023 um 18:00 Uhr
Titel: AW: keine Einbahn obwohl zu schmal?
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Sie sind bestimmt neu hier. Sie müssen wissen, sämtliche Argumente die stets gegen Radverkehr vorgebracht werden (siehe z.B. aktuelle Baustelle Dr.-Stumpf-Straße) gelten selbstverständlich nicht, wenn es um die heilige Kuh motorisierter Individualverkehr geht.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 03.10.2023 um 13:55 Uhr
Titel: AW: keine Einbahn obwohl zu schmal?
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Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wie Sie richtig beschreiben ist im Bereich der beidseitigen Parkplätze die Fahrbahn relativ schmal. Wie die Parkplatzmarkierung vorgibt, ist der nördliche Parkstreifen nicht durchgängig, sondern unterbrochen. Unteranderem gibt es auch Bereiche die mit einem Halte- und Parkverbotsschilder abgegrenzt sind. Hält man sich an die markierten Parkstände gibt es Ausweichen um einem anderen Fahrzeug begegnen zu können. Somit ist auch die Wartepflicht (Nordseite) geregelt. Ein Miteinander im Straßenverkehr ist die Voraussetzung.
Das Vergleichen mit anderen Straßen und Querschnitte ist sehr schwierig da verschiedene Richtlinien und auch die Verkehrsstärke eine Rolle spielen können. Jede Straße muss daher individuell geprüft werden.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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