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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Absperrung Feuerwehr-Zufahrt nach Baumaßnahmen nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt

Meldungsnummer 305/2021
Erstellt am 26.05.2021 um 08:45 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Josef-Franz-Huter-Straße 66
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 02.06.2021
Dauer 7 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrter Herr XXXXX,

vor fast einem Jahr wurde die Sanierung und Erweiterung der Josef-Franz-Huter-Straße abgeschlossen. Bis heute wurde die Absperrung der Feuerwehrzufahrt auf unser Grundstück jedoch nicht wieder ordnungsgemäß wiederhergestellt. Nach einer ersten Meldung im Herbst wurde die Absperrung zwar wieder mit einem kleinen Betonrohr erstmalig von Mitarbeiter*innen des Stadtmagistrats hergerichtet, aber aufgrund der steileren Handneigung und dem losen Untergrund war die Standfestigkeit nicht gegeben. Bereits mehrmals hat deswegen unsere Hausverwaltung Immopro bei Ihnen interveniert, geschehen ist bis heute nichts.

Zumal immer wieder Fahrzeuge die Feuerwehrzufahrt missbrauchen für Zufahrten oder als Ausweiche würde ich Sie bitten, den ordnungsgemäßen Zustand wie vor Beginn der Bauarbeiten wiederherzustellen und die durch die Baumaßnahmen geänderte Hangsituation dabei wirkungsvoll zu berücksichtigen.

MfG,
Markus Strobl
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 26.05.2021 um 14:01 Uhr
Titel: AW: Absperrung Feuerwehr-Zufahrt nach Baumaßnahmen nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt
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Sehr geehrter Herr,
ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Fachdienststelle umgestellt und die personenbezogenen Daten im Text unkenntlich gemacht. Das ist gemäß den AGB nicht zulässig. Ihr Anliegen wird selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Beste Grüße
Eva Stadlmair
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 02.06.2021 um 10:04 Uhr
Titel: AW: Absperrung Feuerwehr-Zufahrt nach Baumaßnahmen nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt
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Sehr geehrter Herr

Die Zufahrt sollte bis zum Sommer neu asphaltiert werden. (etwas flacher).
In diesem Zug wird auch die gesamte Zufahrt für die Feuerwehr neu angepasst und dieser Steher wieder ordnungsgemäß errichtet.
Weiters wird dann wie vereinbart (mit den Eigentümern) die Fläche oberhalb der Anlage neu geschottert.
Die Termine werden noch mit der Baufirma abgestimmt, eine entsprechende Benachrichtigung erfolgt dann umgehend. Mit der Hausverwaltung wurde dbzgl. schon Kontakt aufgenommen.

Anzumerken ist dabei grundsätzlich, dass dieser Steher bereits vor Baubeginn dort gelegen ist und die Stadt Innsbruck sich im Zuge der dortigen Baumaßnahmen bereit erklärt hat, diesen provisorisch wieder herzustellen (und bereits 2 * nachgebessert), damit ein gutes Klima mit den Anrainern besteht. Die Stadt Innsbruck ist auf Privatgrund keinesfalls für derartige Einbauten zuständig. Trotzdem wird dieser Steher dann unsererseits entgültig bei den Abschlussarbeiten neu versetzt (siehe oben) und dies wie bereits vereinbart durchgeführt. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist wieder der jeweilige Grundeigentümer für sämtliche Einbauten verantwortlich, keinesfalls die Stadtgemeinde Innsbruck.

Freundliche Grüße
Amt Tiefbau

post.tiefbau@innsbruck.gv.at
0512 5360 3314
 
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