Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Auto mit Ölverlust - noch einmal
Meldungsnummer | 593/2023 |
Erstellt am | 18.08.2023 um 11:27 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Unterbergerstraße 4 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 24.08.2023 |
Dauer | 5 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zu meiner Meldung Nr. 590, die als "nicht möglich" gekennzeichnet wurde. Hier stellt sich mir die Frage, ob das Stadtmagistrat schon weiß, dass die Stadt Innsbruck in einem solchen Fall zuständige Behörde nach § 73 Abfallwirtschaftsgesetz bzw. § 31 Wasserrechtsgesetz ist - nicht nur auf öffentlichem Grund, sondern auch auf Privatgrundstücken.
Also noch einmal:
In der Unterbergerstraße 4 (ehemaliger T&G) verliert ein Auto Motor- und/oder Getriebeöl, siehe Foto. Dem ungeachtet dass das Auto auf Privatgrund abgestellt ist, dürfen derartige Problemstoffe nicht in die Umwelt (Kanalnetz) gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
ergänzend zu meiner Meldung Nr. 590, die als "nicht möglich" gekennzeichnet wurde. Hier stellt sich mir die Frage, ob das Stadtmagistrat schon weiß, dass die Stadt Innsbruck in einem solchen Fall zuständige Behörde nach § 73 Abfallwirtschaftsgesetz bzw. § 31 Wasserrechtsgesetz ist - nicht nur auf öffentlichem Grund, sondern auch auf Privatgrundstücken.
Also noch einmal:
In der Unterbergerstraße 4 (ehemaliger T&G) verliert ein Auto Motor- und/oder Getriebeöl, siehe Foto. Dem ungeachtet dass das Auto auf Privatgrund abgestellt ist, dürfen derartige Problemstoffe nicht in die Umwelt (Kanalnetz) gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Sehr Geehrte,
leider ist mir Ihre Meldung erst über Umwege zugegangen.
Meine MitarbeiterInnen prüfen den Fall und werden Sie persönlich informieren.
Beste Grüße
Christian Rath Mitterstiller
Landeshauptstadt Innsbruck
Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
Mag. Christian Rath-Mitterstiller
Amtsvorstand
Maria-Theresien-Straße 18
A-6020 Innsbruck
Telefon +43 (0) 512 / 53 60-4130
christian.rath-mitterstiller@magibk.at
post.baurecht@innsbruck.gv.at
www.innsbruck.gv.at
leider ist mir Ihre Meldung erst über Umwege zugegangen.
Meine MitarbeiterInnen prüfen den Fall und werden Sie persönlich informieren.
Beste Grüße
Christian Rath Mitterstiller
Landeshauptstadt Innsbruck
Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
Mag. Christian Rath-Mitterstiller
Amtsvorstand
Maria-Theresien-Straße 18
A-6020 Innsbruck
Telefon +43 (0) 512 / 53 60-4130
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller, Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4130, post.baurecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice