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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Betrifft Meldung Nr. 743/2023 v. 27.09.2023

Meldungsnummer 795/2023
Erstellt am 05.10.2023 um 23:54 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Roßaugasse 5 a
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 09.10.2023
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Diese Meldung (LUFTVERPESTUNG) wurde noch immer nicht beantwortet. Vor allen Dingen nicht die Frage, welches Recht dafür herhalten muss, dass man die Sache nicht öffentlich beantworten kann/muss. Sie sollten sich was schämen, so feige zu sein, nicht die Wahrheit zu bekennen und sich hinter einem fragwürdigen Recht zu verstecken.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.10.2023 um 08:35 Uhr
Titel: AW: Betrifft Meldung Nr. 743/2023 v. 27.09.2023
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Sehr geehrte Melderin,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller, Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4130, post.gewerberecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 09.10.2023 um 08:31 Uhr
Titel: AW: Betrifft Meldung Nr. 743/2023 v. 27.09.2023
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Sehr geehrte Frau J,

in der österreichischen Verwaltung gilt das Legalitätsprinzip (Art. 18 Abs. 1 B-VG). Das heißt die Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Wie bereits erwähnt kennt die Gewerbeordnung in dem gegenständlichen Zusammenhang keine Veröffentlichung der Information.
Wie Sie eventuell auch bereits aus den Medien entnommen haben, gilt zudem derzeit noch die Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG). Das heißt die Behörde ist zur Verschwiegenheit über alle ihre ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit gewordenen Tatsachen verpflichtet.

Freundliche Grüße
Mag. Letsch
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 09.10.2023 um 10:36 Uhr
Titel: AW: Betrifft Meldung Nr. 743/2023 v. 27.09.2023
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WOW! Da muss ja jemand gehörig "Dreck am Stecken" haben, wenn das alles so unter den Teppich der Verschwiegenheit gekehrt wird. Wenn da wirklich alles so gelaufen ist, wie es sollte, gäbe es keinen Grund, sich darüber auszuschweigen. Das macht halt auch nicht gerade eine gute Optik. Auch dachte ich immer, diese "Bürgermeldungen" sind eine ÖFFENTLICHE Platform, also sollten die dort angekommenen Meldungen auch ÖFFENTLICH besprochen werden. Schließlich sind sie ja im Interesse ALLER Bürgerinnen und Bürger. Offensichtlich habe ich da etwas falsch verstanden.
 
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