Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite
Engstelle - Durchfahrt mit Rollstuhl nicht möglich
Meldungsnummer | 187/2022 |
Erstellt am | 28.04.2022 um 09:16 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Burggraben 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 10 Kommentare |
Erledigt am | 10.05.2022 |
Dauer | 12 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
4 Bewertungen)
von 5 (
Neuerliche Meldung, da hier ein Passieren mit Rollstuhl nicht mehr möglich war.
Dieses Problem wurde auf dieser Plattform bereits mehrmals gemeldet aber scheinbar nicht behandelt.
Bitte um umgehende Lösung.
Dieses Problem wurde auf dieser Plattform bereits mehrmals gemeldet aber scheinbar nicht behandelt.
Bitte um umgehende Lösung.
KOMMENTARE
Keinerlei Kontaktaufnahme erfolgt.
Da wird sich nix tun, das Problem wurde schon x mal gemeldet aber der Blumenladen breitet sich nur noch immer mehr aus - jetzt bereits 1 Meter in den Gehsteig hinein, jetzt sind nur noch 70 cm für diese (vielen) Fußgänger dort übrig und das auch nur dann wenn kein Fahrrad an das Baumgitter gefesselt ist! Der Zustand ist einfach untragbar. Es sind dort neben Einheimischen noch jede Menge Touristen unterwegs, da ja die Maria-Theresienstrasse nicht weit ist und nebenan direkt die Innsbruck Information stark frequentiert ist!
Ich. Frage mal: Hat Hilde Zach die 3,5 Meter breiten Gehsteige mit schönen Platten Pflastern lassen damit heute noch 70 cm für den Petsonenverkehr übrig bleiben? Ansonsten auf dem Gehweg Geschäftsflächen, Radabstellplätze. Und Bäume. Schön aber vorbei kommen sollten halt schon noch grad 2 Personen nebeneinander. So etwas habe ich in anderen Innenstädten noch nie gesehen!
Ich. Frage mal: Hat Hilde Zach die 3,5 Meter breiten Gehsteige mit schönen Platten Pflastern lassen damit heute noch 70 cm für den Petsonenverkehr übrig bleiben? Ansonsten auf dem Gehweg Geschäftsflächen, Radabstellplätze. Und Bäume. Schön aber vorbei kommen sollten halt schon noch grad 2 Personen nebeneinander. So etwas habe ich in anderen Innenstädten noch nie gesehen!
Räder weg, kein Problem mehr. Anscheinend ist auch so noch jeder vorbeigekommen. Aufbauschen bringt auch nichts.
Ja vorbeigekommen - mit dem Rollstuhl auf der Fahrbahn.
Es passiert nichts wie erwartet!!!
Sehr geehrte,
für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Es wird auch regelmäßig kontrolliert.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Es wird auch regelmäßig kontrolliert.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
Das dritte Mal die gleiche Bürgermeldungen, das dritte Mal die gleiche, nicht hilfreiche Antwort.
Man kommt auf dem Gehsteig weder mit Kinderwagen noch mit Rollstuhl durch.
Man muss mit Kinderwagen und Rollstuhl auf die Fahrbahn ausweichen.
Das ist gefährlich.
Und hier wird beharrlich mit ein und derselben copy-paste Antwort reagiert, die überhaupt nichts mit der Problemlösung zu tun hat.
Man kommt auf dem Gehsteig weder mit Kinderwagen noch mit Rollstuhl durch.
Man muss mit Kinderwagen und Rollstuhl auf die Fahrbahn ausweichen.
Das ist gefährlich.
Und hier wird beharrlich mit ein und derselben copy-paste Antwort reagiert, die überhaupt nichts mit der Problemlösung zu tun hat.
Auch mich ärgert diese Engstelle massiv!
Eine Möglichkeit zur "Entschärfung" wäre meines Erachtens die Metallgestelle rund um die Bäume zu entfernen, da diese ständig als Fahrradabstellmöglichkeit genutzt werden
Eine Möglichkeit zur "Entschärfung" wäre meines Erachtens die Metallgestelle rund um die Bäume zu entfernen, da diese ständig als Fahrradabstellmöglichkeit genutzt werden
Ich darf hinweisen: Es ist nichts erledigt, alles beim alten und niemand reagiert was ist denn da los ????
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die Fuß- und Radkoordination, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 3101 oder 3103, Fuss-Radkoordination@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Man wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice