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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Falsch abgestellter E-Scooter

Meldungsnummer 161/2024
Erstellt am 14.02.2024 um 08:11 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Reichenauer Straße 137
6020 Innsbruck
Status Angenommen
Kommentare 2 Kommentare
BESCHREIBUNG
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Scooter parkt am Gehsteig
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 14.02.2024 um 08:25 Uhr
Titel: AW: Falsch abgestellter E-Scooter
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Stadträtin Mag. Uschi Schwarzl, Tel. Nr. +43 512 5360 1332, uschi.schwarzl@magibk.at, weitergeleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 21.02.2024 um 07:38 Uhr
Titel: AW: Falsch abgestellter E-Scooter
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Aus der Straßenverkehrsordnung in Paragraph 68 (4):
"Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden"
Ich sehe jetzt nicht die ganze Umgebung auf dem Foto, aber für mich sieht es soweit schon vorschriftsgemäß aus ;)

 
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