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Gewerbeausübung von Lackierarbeiten ohne Betriebsanlagengenehmigung

Meldungsnummer 448/2022
Erstellt am 04.08.2022 um 09:00 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Viaduktbogen 166
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 20.09.2022
Dauer 46 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren
im Viaduktbogen 166 wird seit langer Zeit schon Lackiet ohne entsprechende Genehmigung und ohne expolionsgeschützter Verkabelung. Die Aussage, man lackiere nur kleine Teile ist nicht korrekt,da ganze Fahrzeugpartien lackiert werden. Dies ist anderen Mitbewerbern, die teure Auflagen erfüllen, gegenüber unfair
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 04.08.2022 um 09:13 Uhr
Titel: AW: Gewerbeausübung von Lackierarbeiten ohne Betriebsanlagengenehmigung
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Sehr geehrter Herr F.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller, Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4130, post.gewerberecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 22.03.2023 um 07:27 Uhr
Titel: AW: Gewerbeausübung von Lackierarbeiten ohne Betriebsanlagengenehmigung
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Freundliche Grüße
Mag. Bernhard Letsch
 
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